Pferdehalter fürchten um ihre Weidegründe

Nach der Ablehnung des Beweidungsprojekts "Wilde Weiden Wawern" durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) bangen die Besitzer von 18 Reitpferden um die Unterbringung ihrer Tiere, die jetzt noch im Gebiet Wawerner Bruch stehen.

 Wohin mit den Pferden? Albert Kuborn und Tochter Katrin mit den drei Pferden, die (noch) auf ihrer Koppel am Rand des Wawerner Bruchs aufgestellt sind. Insgesamt stehen auf Koppeln im und am Bruch 18 Pferde, die sieben Parteien gehören.TV-Foto: Klaus D. Jaspers

Wohin mit den Pferden? Albert Kuborn und Tochter Katrin mit den drei Pferden, die (noch) auf ihrer Koppel am Rand des Wawerner Bruchs aufgestellt sind. Insgesamt stehen auf Koppeln im und am Bruch 18 Pferde, die sieben Parteien gehören.TV-Foto: Klaus D. Jaspers

Wawern. Was im Juni 2008 mit viel Hoffnungen und Vorschusslorbeeren begann (TV: "In zwei Jahren Natur pur im Wawerner Bruch "), ist an der Realität, dem Gegensatz zwischen Natur- und Trinkwasserschutz, gescheitert. Alle Versuche von Naturschutzbund (Nabu) und Kreisverwaltung als Trägerin des Projekts, das Vorhaben doch noch in verkleinerter und abgeänderter Form zu realisieren, sind - zumindest bisher - erfolglos geblieben. Mehr noch: Jetzt sind auch die am Rand des Bruchs gelegenen eigenen oder gepachteten Weidegründe für Reitpferde gefährdet. Ihr "Fehler": Sie gefährden nach Ansicht der SGD-Fachleute das Trinkwasser.

Anfang März hatte die SGD Nord in einer Pressemitteilung geschrieben: "Das Beweidungsprojekt Wilde Weiden Wawern kann in der geplanten Form nicht durchgeführt werden". Und: "Dem sicheren Schutz des Trinkwassers ist in der Abwägung der Nutzungsinteressen Vorrang eingeräumt worden. Aufgrund der sensiblen geologischen Verhältnisse ... musste eine Gefährdung der vier Trinkwasserbrunnen ausgeschlossen werden".

Diese Entscheidung beruht unter anderem auf der aus dem Jahr 1960 stammenden Wasserschutzgebietsverordnung, die im November ausläuft und neu gefasst werden soll.

Das unter anderem aus dem Kreiswasserwerk hervorgegangene Wasserversorgungsunternehmen Saar-Obermosel hat laut Sandra Hansen-Spurzem, Referatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit der SGD Nord, bereits einen "Auftrag für die Überprüfung der Abgrenzung und die Einleitung des Verfahrens zur Grundlage zur Neuausweisung ... an einen Hydrologen erteilt" - die Basis für die Entscheidung der SGD Nord über einen Antrag des Wasserversorgers.

Landschaftspflege in Handarbeit



Hoffnung für das Beweidungsprojekt lässt sich daraus jedoch nicht schöpfen. Am Ende der Mail heißt es: "Bereits jetzt kann gesagt werden, dass die Neuausweisung nicht zu einer günstigeren Situation führen wird." Das heißt im Klartext: Weder nachgezüchtete Rinder und Wildpferde noch Reitpferde dürfen aufgestellt werden.

Und: Für die Landschaftspflege im allmählich verwildernden Bruch müssten teure Handarbeit oder eine umweltverträgliche Mähraupe unter Verwendung von Bio-Hydrauliköl eingesetzt werden.

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