Vorschriften für Werbung Stadt hängt Plakate von Karnevalisten ab und wieder auf

Konz · Die Karnevalisten des Karnevalsclubs Roscheid aus Konz waren ein wenig verwundert. Gerade hingen ihre Werbeplakate für den Umzug am Sonntag, 16. Februar, da hatte der Bauhof der Stadt Konz sie wieder abgehängt – allerdings nur für kurze Zeit.

Inzwischen hängen die Werbeplakate wieder. Die Gründe für die Aktion erläutert Michael Naunheim, Pressesprecher der Konzer Verwaltung auf TV-Anfrage.

 „Diese Plakate waren nicht genehmigt und zum Teil auch unsachgemäß an Stellen angebracht, wo sie zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigten“, sagt er.

„Daher wurden sie entfernt.“ Die Sache sei dann im Nachgang geklärt worden, so dass die Plakate wieder mit Genehmigung an geeigneten Stellen sachgemäß angebracht werden konnten.

Michael Naunheim weist darauf hin, dass das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum seit vielen Jahren genehmigungspflichtig sei. Dies gelte für alle Vereine, Einrichtungen und Organisationen. Das sei allgemein bekannt.

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