Planer wollen von geschützten Vögeln Abstand halten

Saarburg · Fünf Standorte in der Verbandsgemeinde Saarburg kommen für Windräder infrage. Weil jetzt neue Erkenntnisse zu geschützten Vogelarten wie Schwarzstorch und Rotmilan vorliegen, hat sich an der Größe der Flächen einiges getan. Die Details stellte das zuständige Planungsbüro im Verbandsgemeinderat vor.

Saarburg. Wo sollen sich in der Verbandsgemeinde (VG) Saarburg künftig Windräder drehen? Das soll ein geänderter Flächennutzungsplan regeln. Mit diesem Plan legt die Verbandsgemeinde grob fest, wie der Boden innerhalb ihrer Grenzen genutzt werden darf - und wo sie Windkraft erlaubt oder ausschließt (siehe Extra).Schutzzone ist einzuhalten


Im April hatte der VG-Rat über fünf Standorte abgestimmt, die generell für neue Windräder in-frage kämen. Behörden, Naturschutzverbände und Bürger brachten dazu ihre Einwände vor, der neue Plan sollte möglichst noch 2013 offengelegt werden. Ganz so schnell ging es aber doch nicht, notwendige Untersuchungen zum Vorkommen geschützter Tierarten verzögerten die Pläne.
Inzwischen liegen Ergebnisse vor - mit Auswirkung auf die Größe der potenziellen Windkraftstandorte. Welche Flächen sich verändert haben, erklärte Planerin Anke Uhlig vom Büro Fischer & BHM im Verbandsgemeinderat. Laut Uhlig bleiben drei Standorte unberührt: südlich von Kirf, bei Palzem und der Windpark bei Kirf/Merzkirchen. Um etwa ein Drittel verkleinert wird die bisher etwa 60 Hektar große Fläche bei Freudenburg. Schuld daran ist der Rotmilan. Ein Gutachter hat dessen Vorkommen dort bestätigt. Um die Horste des Greifvogels gilt eine Schutzzone mit 1000-Meter-Radius, die für Windräder tabu ist. "Wir konzentrieren uns deshalb auf eine verkleinerte Fläche am Waldrand", sagte Uhlig.
Die größte Veränderung betrifft die ursprünglich kleinste Fläche im Osten der VG. Sie wird erweitert und umfasst dann ein deutlich größeres Areal zwischen Taben-Rodt, Serrig und Irsch. "Wir hatten uns bei dieser Fläche bisher an die Ergebnisse der Kreisstudie zum Artenschutz gehalten", erläuterte Planerin Uhlig. Damals sei aber nicht vor Ort untersucht worden. Nun habe ein Gutachter das ganze Jahr über Vögel und Fledermäuse gründlich beobachtet. "Dadurch eröffnet sich uns ein größerer Raum, der aber noch unter Vorbehalt steht." Denn tabu ist laut Uhlig ein Schutzgürtel von 1000 Metern rund um Schwarzstorch-Horste.
Der 2013 besetzte Horst sei abgestürzt. Im nächsten Frühjahr müsse geklärt werden, ob die Störche einen noch bestehenden Alt-Horst oder einen neuen Brutplatz wählen. Die Prüffläche müsse je nach Lage des Horstes angepasst werden. Tabuzonen wegen anderer Vogel- oder Fledermausarten seien nicht festgestellt worden.
Laut Planern hat sich die Gesamtfläche aller Prüfstandorte in der Verbandsgemeinde dank der neuen Erkenntnisse verdreifacht. Auf die Frage eines Ratsmitglieds, was das für die Zahl dort möglicher Windräder bedeute, sagte Uhlig: "Laut Projektentwickler sind bei Irsch/Serrig 15 bis 20 Anlagen mehr denkbar." Die Planerin betonte jedoch, dass andere Belange als artenschutzrechtliche dieses Areal wieder schrumpfen lassen könnten. "Wir wollen jetzt aber mit der größtmöglichen Fläche an die Öffentlichkeit gehen, damit in einem Schritt alle Belange geprüft werden." Der VG-Rat beschloss das angepasste Konzept bei einer Enthaltung.
Anfang 2014 soll die Öffentlichkeit dazu Stellung nehmen. Der Rat könnte dann im April erneut beraten und die Offenlage beschließen. Bis dahin sollen weitere Gutachten etwa zum Schwarzstorch-Horst vorliegen. VG-Chef Leo Lauer lobte das Vorgehen: "Wir sind in der Frage, wo in der VG Saarburg Windkraft möglich sein soll, einen entscheidenden Schritt vorangekommen."Extra

Mit einem Flächennutzungsplan (FNP) legt die Verbandsgemeinde (VG) grob fest, wie Grund und Boden zu nutzen sind. Ein FNP ist für Behörden verbindlich. Wenn darin ein Gebiet für Windkraft ausgewiesen wird, heißt das aber nicht, dass ein Bauherr dort tatsächlich eine Anlage aufstellen kann. Ein konkretes Projekt muss von den Behörden einzeln geprüft und genehmigt werden. Bis Änderungen an einem FNP gelten - zum Beispiel in Bezug auf Windkraftgebiete, können Behörden wie die Kreisverwaltung, Naturschutzorganisationen oder Privatleute, etwa Grundstückseigentümer, im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung Einwände einreichen. Diese werden im VG-Rat beraten, abgewogen oder verworfen. Bevor ein geänderter Plan vom Landkreis genehmigt wird, muss er öffentlich ausgelegt werden, damit Verbände, Behörden und Bürger dazu erneut Stellung nehmen können. cweb

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