Planung auf der Zielgeraden

Die Realisierung des Einzelhandelszentrums Leukbachtal ist einen Schritt näher gerückt. Nachdem die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf im Rahmen der zweiten Offenlegung geprüft worden sind und der Stadtrat den Plan als Satzung beschlossen hat, ist der Weg fast frei für die Umsetzung.

 Was heute noch Sportzentrum Saarburg ist, soll 2010 zum Einkaufszentrum Leukbachtal werden. TV-Foto: Susanne Rendenbach

Was heute noch Sportzentrum Saarburg ist, soll 2010 zum Einkaufszentrum Leukbachtal werden. TV-Foto: Susanne Rendenbach

Saarburg. Wenn eines Tages der erste Einkaufswagen durch die Gänge des neuen Einkaufszentrums Leukbachtal rollt, ist eine Menge Wasser die Leuk heruntergeflossen.

Ein Raumordnungsverfahren, im Herbst 2007 eingeleitet von der bei der Kreisverwaltung angesiedelten Unteren Landesplanung, sowie ein vom rheinland-pfälzischen Innenministerium realisiertes Zielabweichungsverfahren waren dem Bebauungsplanverfahren vorausgegangen. Grund war zum einen mit den ursprünglich geplanten 45 000 Quadratmetern die Größe des Projektes sowie zum anderen die Lage am Stadtrand (der TV berichtete mehrfach).

Im August 2008 gaben die Behörden aus Trier und Mainz grünes Licht für eine "abgespeckte" Version des geplanten Zentrums an der Bundesstraße 407. Das Trierer Planungsbüro B.K.S. konnte sich an den Bebauungsplan-Entwurf für ein SB-Warenhaus mit bis zu 5500 Quadratmetern, einem Baumarkt mit bis zu 6550 Quadratmetern und einem Computer/-Elektro-Fachmarkt mit bis zu 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche machen.

Zwei Offenlegungen sind Bestandteil eines jeden Bebauungsplanverfahrens. Dabei haben die sogenannten Träger öffentlicher Belange - dazu zählen unter anderem die Kreisverwaltung, RWE oder die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - sowie Privatpersonen Gelegenheit, eventuelle Einwände schriftlich zu formulieren. Vom 26. Februar bis 31. März lag die Planung erstmals aus. Zwischen dem 7. Mai und dem 9. Juni gab es die zweite Chance zur Stellungnahme. Die "übrig gebliebenen" Einwände prüfte das Büro B.K.S..

Kein Anspruch auf eine Lärmschutz-Wand



In der jüngsten Stadtrats-Sitzung erläuterte B.K.S.-Mitarbeiter Nils Osterwalder die Stellungnahmen der entsprechenden Behörden beziehungsweise zweier Privatpersonen.

Während die vier behördlichen Stellungnahmen nach Auskunft Osterwalders als "Marginalien" einzustufen sind, ging er auf den Einwand zweier Anwohner näher ein. Das Paar, das an der Perler Straße parallel zur B 407 wohnt, hatte die Schallmessungen und Prognosen zur Lärmentwicklung durch das Einkaufszentrum angezweifelt, selbst Messungen veranlasst und den Bau einer Schallschutz-Wand gefordert (der TV berichtete).

Nils Osterwalder stellte klar: Die Berechnungen des Tüvs und des Büros Boxleitner sind korrekt. "Einzel-Messungen mit Spitzenwerten sind nicht zu berücksichtigen." Von einer geringen Lärmerhöhung durch das Einkaufszentrum sei zwar auszugehen. Daraus leiteten sich aber keine Ansprüche auf eine Lärmschutz-Wand ab, zumal es sich bei der B 407 um eine bestehende Straße handelt. Der Rat beschloss den Bebauungsplan einstimmig als Satzung. Sobald die Kreisverwaltung die Planung genehmigt und öffentlich bekannt gemacht hat, ist der Bebauungsplan rechtskräftig. Anschließend muss auf Verbandsgemeinde-Ebene der Bauantrag bearbeitet werden. Drei bis vier Monate nehme dies etwa in Anspruch, schätzt Bauentwickler Jürgen Kramp. Baubeginn könnte Anfang 2010 sein. Extra DasZielabweichungsverfahren war notwendig geworden, weil bei der Prüfung der Planung festgestellt worden war, dass sie dem damals (2007) gültigen Landesentwicklungsprogramm (LEP) III widerspricht, das Einkaufsflächen in Randlagen ausschließt. Mit der Genehmigung ist eine Ausnahme zugelassen worden. (sw)

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