Polizeipräsident widerspricht Vorwurf "rassistisch motivierter Polizeigewalt"

Konz/Trier · "Rassistisch motivierte Polizeigewalt" - das haben zwei festgenommene Deutsche, die aus Afrika stammen der Polizei vorgeworfen. Polizisten in Zivil waren vor mehr als einer Woche in Konz in eine Auseinandersetzung mit einer Gruppe geraten. Die Beamten setzten Pfefferspray ein, nahmen zwei Männer, 24 und 16 Jahre alt, vorläufig fest. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Nun hat der Polizeipräsident die Vorwürfe der beiden Männer zurückgewiesen.

Bereits nach dem Vorfall hatte die Polizei dazu mitgeteilt, dass sie davon ausgehe, dass die Vorwürfe haltlos seien. Der 24-jährige Betroffene hatte schwere Vorwürfe gegen die Polizei erhoben .

Nun meldet sich Triers Polizeipräsident Lothar Schömann in einer Stellungnahme zu Wort. Die bisherigen Befragungen und Ermittlungen hätten ergeben, dass die Vorwürfe des Mannes unzutreffend seien. "Polizeipräsident Lothar Schömann ist es wichtig, diesen Sachstand unabhängig von den strafrechtlichen Ermittlungen, die von der Staatsanwaltschaft Trier geführt werden, auf Grund der schwerwiegenden Vorwürfe mitzuteilen", heißt es in der Mitteilung. Nachfolgend dokumentieren wir die Stellungnahme. Ein ausführlicher Bericht folgt.

Stellungname des Polizeipräsidiums im Originaltext:
Trier/Konz, Polizeipräsident bezieht Stellung zu Vorwürfen nach Polizeieinsatz am 20. November 2013 in Konz

Ein 24-jähriger aus Afrika stammender deutscher Staatsangehöriger aus Konz hat sich über die Medien sehr kritisch zu einem Polizeieinsatz am 20. November geäußert und dabei öffentlich von "rassistisch motivierter Polizeigewalt" gesprochen. Er wirft den Polizeibeamten vor, von ihnen beleidigt und misshandelt worden zu sein. Polizeipräsident Schömann hat diese Äußerungen zum Anlass genommen, sofortige Überprüfungen einzuleiten. Die beteiligten Polizeibeamten wurden zur Stellungnahme aufgefordert und Zeugen von der mit den Ermittlungen beauftragten Kriminalinspektion Wittlich vernommen. Nach dem heutigen Sachstand sind die von dem 24-jährigen Mann erhobenen Vorwürfe unzutreffend. An der in der Pressemeldung vom 21. November zum Ausdruck gebrachten Bewertung, dass es sich dabei um haltlose Vorwürfe handelt, hat sich nichts geändert.

Im Einzelnen stellt sich der Sachverhalt aus Sicht des Polizeipräsidiums Trier wie folgt dar:

Zwei Kriminalbeamte in Zivil sprachen am Abend des 20. November einen Mann zwecks Personenkontrolle an.

Sofort zu Beginn der Überprüfung wies dieser die Beamten darauf hin, dass in der Nähe des Einkaufsmarktes An der Lichtsmühle in Konz ein ihm unbekannter Mann mit einer Frau streite und der Mann diese Frau heftig herumstoße und auf sie eintrete.

Aufgrund der Zeugenmitteilung, die strafrechtlich den Verdacht einer gefährlichen Körperverletzung begründet, fuhr die Zivilstreife unverzüglich zum nahegelegenen Ort der Auseinandersetzung. Der Zeuge begleitete die Beamten und wies sie vor Ort auf die streitenden Personen hin. Bei dem Paar angekommen stellten die Beamten noch fest, dass der Mann die Frau herumstieß und diese lautstark miteinander stritten. Als die beiden Kriminalbeamten sich als Polizeibeamte zu erkennen gaben und eine Personalienfeststellung durchführen wollten, eskalierte die Situation sofort und zwar ausschließlich aufgrund der aggressiven Reaktion des 24-Jährigen und seiner Begleitung. Erst nachdem die Personalienfeststellung mehrfach verweigert wurde und körperlicher Widerstand gegen die Maßnahmen der Beamten geleistet wurde, kam nach entsprechender Ankündigung Pfefferspray zum Einsatz. Inzwischen waren auch Verstärkungskräfte der uniformierten Polizei eingetroffen, auch weil sich inzwischen mehrere Personen in das Geschehen einmischen wollten.

Entgegen der öffentlichen Behauptung des 24-Jährigen liegen keinerlei Erkenntnisse dazu vor, dass von Seiten der Polizeibeamten rassistische Äußerungen gemacht wurden oder gar ihr Einschreiten rassistisch motiviert gewesen sei. Im Gegenteil: Die bisherigen Zeugenvernehmungen bescheinigen den Polizeibeamten ein ruhiges und besonnenes Verhalten. Es gibt übereinstimmende Einlassungen, wonach die Beamten beleidigt und unter anderem mehrfach als "Nazis", "Nazischweine" und "Rassisten" beschimpft wurden. Über die beiden männlichen Beteiligten des Vorfalls liegen der Polizei umfassende Erkenntnisse über Straftaten vor. Gegen den 24-jährigen Mann war u.a. bereits eine Jugendstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verhängt worden.

Polizeipräsident Lothar Schömann ist es wichtig, diesen Sachstand unabhängig von den strafrechtlichen Ermittlungen, die von der Staatsanwaltschaft Trier geführt werden, auf Grund der schwerwiegenden Vorwürfe mitzuteilen.

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