Positiver Finanz-Trend

TRIER. Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hat in seiner jüngsten Sitzung die Jahresrechnung 2005 "unter die Lupe genommen" und für gut befunden. Außerdem bewilligte das Gremium im Grundsatz ein Gewässerprogramm.

Die den Ratsmitgliedern vorgelegte Jahresrechnung 2005 hatte im Vorfeld der Sitzung schon den Rechnungsprüfungsausschuss des Verbandsgemeinderates passiert. Ratsmitglied Rüdiger Buschmann trug das Ergebnis der Rechnungsprüfung vor, wobei er gleich zu Beginn von einer "positiven Haushaltsentwicklung im Jahr 2005" sprach. Dies gelte sowohl für den Verwaltungshaushalt als auch für den Vermögenshaushalt. Bereits Anfang September 2005 habe sich dieser Trend mit deutlichen Verbesserungen im Verwaltungshaushalt abgezeichnet. So sei einerseits bei den Personal- und Sachkosten eine Reduzierung um rund 50 000 Euro erzielt worden. Andererseits hätten erhebliche Mehreinnahmen bei Säumniszuschlägen, Mahngebühren und Personalkostenerstattungen verbucht werden können. Die Gesamtverbesserung im Verwaltungshaushalt bezifferte Buschmann auf 201 000 Euro. Insgesamt konnten nach diesem Ergebnis 135 000 Euro der allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Insgesamt hat die Verbandsgemeinde (VG) nun 217 000 Euro "auf der hohen Kante". Zieht man die 70 000 Euro ab, die zum Ausgleich des Haushalts 2006 veranschlagt sind, verbleiben noch 147 000 Euro in der Rücklage. Die Neuverschuldung der Verbandsgemeinde konnte auf 40 000 Euro begrenzt werden. Ratsmitglied Buschmann schloss seinen Bericht mit dem Hinweis, dass die VG Trier-Land den finanziellen Vergleich mit benachbarten Gemeinden nicht zu scheuen brauche - das Gegenteil sei sogar der Fall. Diese Auffassung wurde von allen Fraktionen uneingeschränkt geteilt. Einstimmig erteilte der Rat schließlich Bürgermeister Wolfgang Reiland und dessen Stellvertreter Karl Heinrich Orth die Entlastung.Nur eine Vorleistung ist erforderlich

Ebenfalls einstimmig fiel der Grundsatzbeschluss zum Einstieg in ein staatlich gefördertes Renaturierungsprogramm für fließende Kleingewässer (Gewässer dritter Ordnung). Die Maßnahmen werden aus zwei unterschiedlichen Töpfen des Landes gefördert. Auf die VG kommen letztlich keine Kosten zu. Sie muss nur gegebenenfalls bei Projekten in finanzielle Vorleistung treten. Als erste Maßnahme ist an eine Renaturierung bei Welschbillig gedacht - hierbei handelt es sich um ein kleines Nebengewässer des Welschbilliger Baches. Um die Fördermittel beantragen zu können, muss zunächst ein Entwicklungskonzept für den Bach erstellt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte empfohlen, das Planungsbüro Spoo &Partner zu beauftragen, das dazu noch namhafte Experten mit ins Boot nehmen könnte. Die Meinung im Rat über das Projekt war einhellig: "Ja" zum Gewässerprogramm, das dann künftig aber nicht auf den Welschbilliger Nussbach beschränkt werden dürfte. Auch andere Gemeinden mit kleinen Fließgewässern sollten später in den Genuss der Förderung kommen. Außerdem wurde einstimmig beschlossen, zunächst Planungskosten in Höhe von 10 000 Euro bereitzustellen. Auch dieser Betrag wird später zu 100 Prozent aus Fördermitteln erstattet.

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