Pro Tankdeckel gibt es einen Monat Haft

St Wendel/Hermeskeil · Vor dem Amtsgericht St. Wendel hat sich gestern ein 37-Jähriger wegen Sachbeschädigung verantworten müssen. Dem Tankdeckelknacker, der auch im Raum Hermeskeil zugeschlagen hatte, wurde vorgeworfen, eine Schadenssumme von über 20 000 Euro angerichtet zu haben. Er gab die Taten zu und landet hinter Schloss und Riegel.

St. Wendel/Hermeskeil. Teilnahmslo, mit gesenktem Haupt sitzt er auf der Anklagebank des Großen Saals 3. Eben erst brachten ihn Vollzugsbeamte aus der Untersuchungshaft im Saarbrücker Gefängnis ins Amtsgericht nach St. Wendel und legten ihm die Handschellen ab. Sein Blick ist starr, als Staatsanwältin Aybike Dogangüzel detailliert, Fall für Fall die Straftaten verliest, weswegen er sich hier verantworten muss. Elf Mal hat der mittlerweile 37-Jährige Tankdeckel teurer Neuwagen auf dem Parkplatz nahe der Primstalsperre bei Nonnweiler aufgebrochen. Elf Mal schüttete er zumeist Kühlflüssigkeit hinzu, legte die Motoren lahm. Elf Mal Sachbeschädigung vom 15. November bis 9. Dezember wirft ihm die Anklagevertreterin vor.
Und was sagt der Beschuldigte dazu, der mit Baseballmütze und in schwarzem Trainingsanzug erschien? Bis zum Prozessauftakt hatte er geschwiegen. Doch jetzt will er sich äußern. Sein Pflichtverteidiger Thomas Bardo kündigt in Juristendeutsch an: "Er will aussagen, er räumt voll umfänglich die ihm zur Last gelegten Straftaten ein."
Einzelrichter Jörg Bierbrauer reicht das nicht, will das vom Angeklagten selbst hören. Ein leises "Ja" bekommt er von dem apathisch wirkenden Mann. Zögerlich und kaum zu vernehmen, schildert er mit knappen Worten, wie er vorging: Mit einem Schraubenzieher habe er die Tankdeckel geknackt. Dann ließ er "Salz und Frostschutzmittel" reinlaufen. Warum? "Ich hatte Frust gehabt. Keinen Job in Aussicht - da war ich stinkig", schildert der Mann ohne Berufsausbildung. Die Betroffenen seiner Straftaten - pure Zufallsopfer; zur falschen Zeit am falschen Ort. "Eigentlich habe ich nichts gegen die Leute", versichert der Angeklagte. Obendrein hat er auch keine Wohnung, pendelte bislang zwischen Deutschland und seiner alten Heimat Polen hin und her. "Und wovon leben Sie?", will Bierbrauer wissen. Seine bruchstückhafte Antwort: "Was Opa gibt."
Wie später der Richter in seiner Urteilsbegründung feststellt, soll das Geständnis dem Vorbestraften strafmildernd zugute kommen. Auch ohne das Geständnis geht Bierbrauer davon aus, dass die Beweise erdrückend sind. Die elf an diesem Tag geladenen Zeugen bestätigen ihre Aussagen unabhängig voneinander.
Eine Betroffene erkennt den Angeklagten sogar wieder. Am 9. Dezember war der BMW der 53-jährigen Söternerin lahmgelegt worden. Darauf war ihr der Täter sowie sein in Polen zugelassener schwarzer VW-Golf mehrfach aufgefallen. Ebenfalls gesehen wurde der Mann von einem 40-Jährigen, als er versuchte, einen Tankdeckel aufzubrechen. Der wollte die Verfolgung aufnehmen. Aber das Veto seiner Frau habe ihn gestoppt.
Und was ist mit den Schäden? Überwiegend bezahlten die Versicherungen die Reparaturen. Doch nicht bei allen: Wer im Kleingedruckten eine Ausschlussklausel bei Vandalismus unterzeichnet hatte, bekam nichts oder nur einen Anteil. So erging es beispielsweise einem Rentner (68) aus Theley.
Die Zeugenaussagen lassen der Staatsanwältin keine Wahl: Sie fordert 16 Monate Freiheitsstrafe, wegen des Vorstrafenregisters - darunter versuchter Raub, Diebstahl, Drogenhandel, mehrfache Sachbeschädigung - ohne Bewährung. Seit seiner Jugend war der Angeklagte 13 Mal aufgeflogen, war schon hinter Gittern. Dennoch setzt sein Verteidiger auf Milde, sieht seinen Mandanten durch die einwöchige U-Haft geläutert. Eine Bewährungsstrafe unter einem Jahr sei das Maximum. Indes sieht der Richter wegen der Vorstrafen keinen Anlass für ein mildes Urteil und verhängt eine elfmonatige Haftstrafe. Seine Prognose, dass der Täter sein Leben in den Griff bekommt, fällt negativ aus. So verlässt der Verurteilte den Sitzungssaal, wie er ihn betrat: in Handschellen.

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