Justiz Rechtsstreit um Gemeinderatswahl in Lampaden: Gericht verschiebt Verhandlung

Lampaden · Am Trierer Verwaltungsgericht sollte es ursprünglich am Dienstag um die Frage gehen, ob die Wahl eines 2019 in den Lampadener Gemeinderat gewählten Ratsmitglieds rechtens gewesen ist. Nun ist die mündliche Verhandlung kurzfristig vertagt worden.

 Das Verwaltungsgericht Trier hat eine für den 22. September geplante Verhandlung im Zusammenhang mit der Gemeinderatswahl 2019 in Lampaden vertagt.

Das Verwaltungsgericht Trier hat eine für den 22. September geplante Verhandlung im Zusammenhang mit der Gemeinderatswahl 2019 in Lampaden vertagt.

Foto: roland morgen (rm.) - roland morgen (rm.)

(cweb) Die gerichtliche Klärung eines Konflikts, der zuletzt im Gemeinderat Lampaden viel Streit verursacht hat, wird sich noch etwas hinauszögern. Wie das Verwaltungsgericht Trier am Montag auf TV-Nachfrage mitteilte, ist der Verhandlungstermin zu einer Klage im Zusammenhang mit der Wahl eines Gemeinderatsmitglieds 2019 in Lampaden auf Dienstag, 3. November, 11.30 Uhr, verschoben worden. Ursprünglich sollte die mündliche Verhandlung in der Sache am Dienstag, 22. September, erfolgen. Der Grund für die kurzfristige Verschiebung ist laut einer Sprecherin des Gerichts ein „gerechtfertigter Vertagungsgrund auf Seiten des Klägers“. Nähere Auskünfte dazu seien nicht möglich.

Die Klage hat der Lampadener Ortsbürgermeister Martin Marx (Bürgerliste Lampaden) im Mai im Rahmen einer Eilentscheidung eingereicht. Laut dem Verwaltungsgericht begehrt er darin, die Wahl eines ehemaligen Lampadener Ratsmitglieds für ungültig zu erklären, da diese Person „zum Zeitpunkt der Wahl 2019 nicht mehr in Lampaden wohnhaft gewesen sei und zudem aufgrund ihrer beruflichen Stellung ein Interessenkonflikt vorgelegen habe“. Des Weiteren ziele die Klage darauf ab, alle unter Beteiligung des Ratsmitglieds gefassten Beschlüsse aufzuheben.

In den beiden zurückliegenden Sitzungen des Lampadener Rats war es zu Auseinandersetzungen bezüglich dieser Klage gekommen (der TV berichtete). Die Fraktionen CDU und Freie Liste hatten eine Aussprache über die Hintergründe der Klage beantragt. Der Ortschef und ein Mitglied seiner BGL-Fraktion hatten jedoch für die CDU-Fraktion ein Mitwirkungsverbot wegen Befangenheit festgestellt. Der Streit darüber endete am 6. August mit einem vorzeitigen Sitzungsende, am 10. September mit dem Ausschluss der CDU von der restlichen Sitzung.

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