Landgericht Trier Prozess um mutmaßliche Vergewaltigung im Hochwald: Neuauflage endet mit Freispruch

Trier · Im ersten Anlauf 2015 gab es vier Jahre Freiheitsstrafe, jetzt einen Freispruch für den Angeklagten: Der 58-jährige Trierer, der seine Ehefrau 2008 im Hochwald vergewaltigt haben soll, muss nicht ins Gefängnis. Warum das Landgericht Trier zu diesem Urteil gekommen ist.

 Im Prozess um die mutmaßliche Vergewaltigung einer Hochwälderin im Jahr 2008 hat die Vierte Große Strafkammer des Landgerichts Trier ihr Urteil gesprochen.

Im Prozess um die mutmaßliche Vergewaltigung einer Hochwälderin im Jahr 2008 hat die Vierte Große Strafkammer des Landgerichts Trier ihr Urteil gesprochen.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Ein Mund-Nasenschutz verdeckt zu großen Teilen das Gesicht des Angeklagten. Deshalb ist dessen Reaktion für Anwesende im Saal des Landgerichts Trier nur schwer zu erkennen. Doch als die Vierte Große Strafkammer in dem Prozess um mutmaßliche schwere Vergewaltigung ihr Urteil mitteilt, scheint eine große Anspannung von dem 58 Jahre alten Trierer abzufallen. Denn der Vorsitzende Richter Eric Becker verkündet einen Freispruch: „Wir konnten uns keine Überzeugung davon bilden, dass Sie die Taten tatsächlich begangen haben“, sagt er zur Begründung. Es sei ein Urteil nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“.