Absichtlich mit Auto überfahren? Versuchter Mord: Gericht lädt neue Zeugin vor

Trier/Taben-Rodt · Der Angeklagte soll eine Ex-Geliebte absichtlich überfahren haben. Eine ehemalige Freundin des Mannes sagt wohl im Februar aus.

 Dem Angeklagten werden die Handschellen angelegt. Im Hintergrund sein Rechtsanwalt Dr. Andreas Ammer.

Dem Angeklagten werden die Handschellen angelegt. Im Hintergrund sein Rechtsanwalt Dr. Andreas Ammer.

Foto: TV/Marion Maier

Der Fall des mutmaßlichen versuchten Mordes von Taben-Rodt bleibt kompliziert. Das Landgericht Trier weiß auch am 16. Verhandlungstag noch nicht, ob der Saarländer auf der Anklagebank seine Ex-Geliebte im November 2018 absichtlich überfahren hat.  Am Montag haben zwei weitere Zeuginnen ausgesagt: die Mutter und die Schwester einer anderen Frau, die mit dem Angeklagten in den 1990er Jahren zusammen war. Beide sollten sich zu möglichen Auffälligkeiten in der Beziehung äußern, die der Mann, dem seit dem 30. Juli 2019 der Prozess gemacht wird, mit ihrer Tochter/Schwester geführt hat.

Der Angeklagte war 17 Jahre alt, als diese Beziehung im Jahr 1990 begann. Die Frau war damals 14. Für das Mädchen war der Angeklagte der erste feste Freund. Die Beziehung habe sehr unschuldig angefangen, sagt die Mutter. Größeren Streit oder andere Auffälligkeiten habe sie nicht mitbekommen. Der Angeklagte sei sieben Jahre bis etwa 1997 mit ihrer Tochter zusammen gewesen. Die Frau habe dann Schluss mit ihm gemacht, nachdem sie während des Studiums einen neuen Mann kennengelernt habe. Diesen habe sie geheiratet. Dann sei ihre Tochter nach München gezogen.

Nachdem die Ermittler sie dort ausfindig gemacht hatten, hat die Frau selbst bei der Polizei telefonisch angegeben, dass der Mann sie jahrelang misshandelt habe (der TV berichtete). Einmal sei er mit seinem Auto, als sie auf dem Beifahrersitz saß, auf einen Baum zugerast und habe das Lenkrad erst im letzten Augenblick zurückgerissen. Zudem habe er, nachdem sie die Beziehung beendet habe, ihr vor der Wohnung aufgelauert, als sie frühmorgens zur Arbeit fahren wollte. Sie habe ihn durch laute Schreie vertrieben.

Weder die Mutter noch die Schwester der Frau haben davon etwas mitbekommen. Laut den Aussagen der beiden Frauen hat die Wahl-Münchnerin ihnen auch nichts davon erzählt. Die Zeuginnen beschreiben den Angeklagten als hilfsbereit und als guten Nachbarn. Über intime Dinge habe ihre Tochter nie mit ihr gesprochen, sagt die Mutter. Der Angeklagte sei ihr niemals aggressiv, gekränkt oder nachtragend vorgekommen. Im Gegenteil: Nachdem er Schluss mit ihrer Tochter gehabt habe, habe er ihren Ratschlag, sich neue Kleidung und einen „neuen Duft“ zuzulegen, beherzigt und bald eine neue Freundin gefunden.

Die Trierer Polizei hat die Belastungszeugin aus München im Laufe der Ermittlungen ausfindig gemacht. Bis Mitte Januar galt sie jedoch nicht als vernehmungsfähig. Am Montag erklärt der zuständige Staatsanwalt, Benjamin Gehlen, dass die Polizei in München die Frau wohl noch in dieser Woche vernehmen werde. Die Vorsitzende Richterin, Petra Schmitz, will die Frau trotzdem persönlich nach Trier vorladen lassen. Weitere Verhandlungstage sind für Montag, 3. Februar, sowie Dienstag, 18. Februar, geplant. Schmitz: „Wir werden uns bemühen, die Zeugin bereits zum ersten Termin vorzuladen.“

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