Prozess um mutmaßlichen Totschlag in Hermeskeil: Verteidiger scheitert mit Antrag auf neues psychiatrisches Gutachten

Trier/Hermeskeil · Im Prozess gegen einen 43-Jährigen, der in Hermeskeil seine Ehefrau getötet haben soll, hat das Landgericht Trier gestern einen Antrag der Verteidigung zurückgewiesen. Diese hatte Zweifel an der Verwertbarkeit eines psychiatrischen Gutachtens geäußert, das dem Angeklagten dessen Schuldfähigkeit attestiert.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 43-Jährige am 1. April genau wusste, was er tat. An diesem Tag soll er laut Anklage seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Hermeskeil aus Eifersucht gewürgt und dann erdrosselt haben. Vor der ersten Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier hat der Mann die Tötung seiner Frau am zweiten Verhandlungstag gestanden. Seitdem geht es vorrangig um die Frage seiner Schuldfähigkeit.

Gutachter Professor Wolfgang Retz, Leiter der Forensischen Psychiatrie an der Universität Mainz, hatte diese Frage vor Gericht bejaht. Die Verteidigung bezweifelte jedoch die Verwertbarkeit der Untersuchungsergebnisse und forderte das Gericht auf, das vorliegende Gutachten durch ein neu zu erstellendes Obergutachten zu ersetzen. Diesen Antrag hat die Kammer unter Vorsitz von Richterin Petra Schmitz gestern abgelehnt.

Zur Begründung sagte Schmitz, der Gutachter sei "ein seit Jahren renommierter Experte". Er habe die an ihn gestellten Fragen nach der Schuldfähigkeit des Angeklagten und nach einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik "umfassend und überzeugend beantwortet". Formal und inhaltlich seien alle an ein solches Gutachten gestellten Anforderungen erfüllt. Retz hatte vor Gericht vorgetragen, dass er den Angeklagten für schuldfähig halte und es für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus "keine Grundlage" gebe. Die Kriegserlebnisse des Angeklagten in seiner Heimat Aserbaidschan und das Zerbrechen seiner ersten Ehe dort hätten keine psychischen Schäden hinterlassen.
Dass die Untersuchung, wie von der Verteidigung kritisiert, nur zweieinhalb Stunden gedauert habe, sei dadurch erklärbar, dass der Angeklagte das Gespräch abgebrochen und "tiefergehende Auskünfte verweigert" habe. Dadurch seien bestimmte "standardisierte Tests" nicht möglich gewesen, wichtige Grundlagen wie eine Blutanalyse und eine "bildgebende Untersuchung des Kopfes" lägen aber vor. Der Gutachter habe sich auch "hinreichend" mit der Möglichkeit einer Schizophrenie, die Verwandte dem Angeklagten vor Gericht attestiert hatten, auseinandergesetzt.

Das Verfahren wird am 22. November fortgesetzt. Am 12. Dezember folgen die Plädoyers.

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