Prozess Prozess vorm Trierer Landgericht: Beim „Messerstich“ versagt die Erinnerung

Trier/Hermeskeil · Weiterer Verhandlungstag im Hermeskeiler AfA-Prozess: Die mühsame Suche nach der Wahrheit geht weiter.

 In der Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Hermeskeil kam es im März 2022 zu einer Messerattacke. Die wir zurzeit am Trierer Landgericht verhandelt.  Angeklagt sind zwei Georgier.

In der Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Hermeskeil kam es im März 2022 zu einer Messerattacke. Die wir zurzeit am Trierer Landgericht verhandelt.  Angeklagt sind zwei Georgier.

Foto: TV/Marion Maier

Kein Tag wie jeder andere war der 27. März 2022 für einige Bewohner und Mitarbeiter der Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende (AfA) in Hermeskeil. Dies galt besonders für den asylsuchenden Libanesen M.. Der Abend dieses Tages endete für den 27-Jährigen mit einer lebensgefährlichen Stichverletzung im Krankenhaus.

Seit vier Verhandlungstagen befasst sich die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier mit der Sache. Angeklagt wegen des Verdachts auf gemeinschaftlich begangenen versuchten Totschlag sind die aus Georgien stammenden ehemaligen AfA-Bewohner T. (28) und A. (32). Die beiden waren nach dem blutigen Ende des Tages mit ihrem Auto nach Frankreich geflüchtet, konnten dort aber Anfang April gefasst werden. Noch immer auf der Flucht ist der Georgier K. (wir berichteten).

Durch sein Verhalten – so sieht es die Anklage – sei der Streit ausgelöst worden. Begonnen habe es mit reichlich Alkohol auf einer Wiese vor der AfA, bei der der Georgier K. angeblich zwei junge ukrainische Frauen belästigt haben soll. Dies habe wiederum den später verletzten M. zum Einschreiten veranlasst. Das Ergebnis sei ein dann eskalierender Streit gewesen. Dass es diesen Streit verbal und mit Rangeleien gab, ist inzwischen von allen Prozessbeteiligten eingeräumt worden.

Anders sieht es bei der „Messerfrage“ aus. Die beiden Angeklagten wollen kein Messer gesehen haben – weder bei sich noch bei anderen. Ebenso wollen sie keine Stichverletzung beim Libanesen M. bemerkt haben. Wieso der am Ende des Tages im Krankenhaus landete, wisse man nicht. M. selbst hatte bei der ersten polizeilichen Vernehmung in der Klinik den heute Angeklagten T. als Täter beschuldigt. Doch als geschädigter Zeuge vor der Schwurgerichtskammer stritt er dies am dritten Verhandlungstag entschieden ab und bezichtigte den noch immer flüchtigen K. als den Haupttäter (wir berichteten).

Ein Paukenschlag, der am jüngsten Verhandlungstag noch nachhallt. Denn wie es inzwischen aussieht, könnte nur der Geschädigte M. selbst verbindlich erklären, wer ihm damals das Messer in den Bauch gerammt hatte. Alle Zeuginnen und Zeugen des Streits wollen sich an die eigentliche Messerattacke nicht erinnern können.

Hoffnungen setzte die Kammer auf einen Araber, der dem Libanesen im Streit zu Hilfe gekommen sein soll. Dreimal war der Mann bisher als Zeuge geladen und jedes Mal nicht erschienen. Angeblich wohnt er in Baumholder, von wo aus er am Donnerstag von der Polizei nach Trier gebracht werden soll. Doch niemand erscheint. Stattdessen meldet die Polizei Baumholder, dass der Betreffende wohl an einen unbekannten Ort verzogen sei.

Ein potenzieller Zeuge hätte auch ein älterer Georgier sein können, der sich mit den Angeklagten das Zimmer in der AfA teilte. Doch der Mann ist inzwischen verstorben.

Stattdessen muss sich die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz mit der Verlesung seines polizeilichen Vernehmungsprotokolls vom April begnügen. Das ist allerdings ein eher unergiebiges Unterfangen, denn der damalige Mitbewohner der Angeklagten gab an, während des Vorfalls im Zimmer geschlafen zu haben. Ferner beantwortete er damals alle konkreten Fragen mit „nein“.

Auch ist es der Kammer gelungen, eine der zwei jungen Ukrainerinnen als Zeugin nach Trier zu zitieren. Die beiden Freundinnen hatten damals quasi den Streit ausgelöst, als ihnen M. gegen die angeblichen Zudringlichkeiten von K. beistehen wollte. Doch die Zeugin erzählt auch nur diese längst bekannte Vorgeschichte. Bei der späteren Messerattacke war sie nicht dabei. Wörtlich: „Nach dem Streit auf der Wiese sind die weggegangen. Ich habe erst später erfahren, dass der M. von drei Männern angegriffen und mit einem Messer schwer verletzt worden war.“

Dann verstrickt sie sich auf Nachhaken der Verteidigung in gewisse Widersprüche zu ihrer ersten polizeilichen Aussage. Hatte K. ein Klappmesser dabei? Damals sagte sie nein, nun meint sie ja. Aber es sei bei dem Streit nicht benutzt worden.

Nicht gefragt werden kann ihre Freundin, die vermutlich wieder in die Ukraine zurückgekehrt ist. Auch sie hatte im April vor der Polizei keine konkreten Angaben zur Messerattacke machen können. Schließlich berichtet ein Security-Mitarbeiter der AfA Hermeskeil, wie ihm der stark blutende M. entgegen kam und offenbar Hilfe suchte. Erst über einen Dolmetscher, so der Zeuge, habe ihm M. von dem Messerstich berichten können. Allerdings sei wohl nicht klar gewesen, wer da zugestochen habe. Zumal er die drei Georgier gar nicht kannte.

Fazit: Viele Zeugen, viele Antworten vor der Kammer und in den Protokollen und weiter viele offene Fragen.

Das Verfahren wird am Montag, 12. Dezember, 9 Uhr, fortgesetzt.

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