Quälende Ungewissheit an der letzten Ruhestätte

Er hat den letzten Willen seiner Mutter nicht erfüllen können und fürchtet, jahrelang an der falschen Grabstelle gebetet zu haben: In seiner Verzweiflung wandte sich Karl-Heinz Gebel aus Dudeldorf an den rheinland-pfälzischen Bürgerbeauftragten - und wurde damit gestern in Mainz als 100 000. Bürger geehrt, der seit 1974 eine Petition eingereicht hat.

 Wer liegt neben dem Grab seines Bruders? Diese Frage lässt Karl-Heinz Gebel keine Ruhe. TV-Foto: Nina Ebner

Wer liegt neben dem Grab seines Bruders? Diese Frage lässt Karl-Heinz Gebel keine Ruhe. TV-Foto: Nina Ebner

Zemmer/Dudeldorf. Kurios, skurril, sogar makaber mutet das Anliegen an, mit dem Karl-Heinz Gebel aus Dudeldorf sich im September an den rheinland-pfälzischen Bürgerbeauftragten Ullrich Galle (siehe Extra) wendet.

Was der 69-Jährige zu diesem Zeitpunkt nicht weiß: Er ist seit 1974 der 100 000. Bürger, der sich von dem Bürgerbeauftragten Hilfe erhofft - allerdings in einer Angelegenheit, die sicherlich nicht alltäglich ist.

Was ihn so aufwühlt, hat seine Anfänge im Jahr 2001: Der Dudeldorfer reserviert seiner Mutter auf dem Friedhof von Zemmer-Schleidweiler (Verbandsgemeinde Trier-Land) ein Grab neben der Ruhestätte ihres bereits 1997 verstorbenen Sohns Edmund. Mehrfach wird ihm seitens der Ortsgemeinde Zemmer versichert, die Stelle sei nicht belegt, er bekommt sogar einen schriftlichen Bescheid über die Reservierung von der Verbandsgemeinde (VG). Doch als seine Mutter dann mit 95 Jahren im Mai dieses Jahres stirbt und das vorgesehene Grab ausgehoben wird, findet sich darin ein noch gut erhaltener Sarg. Der erste Schock für Karl-Heinz Gebel und seine Familie. Notgedrungen stimmen sie zu, die Mutter an einer anderen Stelle zu beerdigen, weit weg von ihrem Sohn Edmund.

Doch Karl-Heinz Gebel lässt die Angelegenheit keine Ruhe - er wendet sich an die VG-Verwaltung Trier-Land. Nach seiner Darstellung teilt die zuständige Mitarbeiterin ihm mit, die Fläche sei laut ihren Unterlagen leer. Die einzige logische Erklärung sei für sie, dass der Bruder an der falschen Stelle beerdigt worden sei. Der zweite Schock für die Gebels. "Erst kann ich den letzten Willen meiner Mutter nicht erfüllen, und jetzt ist das Grab, an dem wir zwölf Jahre lang gebetet haben, vielleicht nicht das meines Bruders", beschreibt der Dudeldorfer seine Verzweiflung. Seine Forderung an den Zemmerer Ortsbürgermeister und die VG-Verwaltung, entweder das Grab seines Bruders zu öffnen und nachzuschauen, ob dort jemand liegt, oder den Sarg im Nebengrab zu untersuchen, bleibt ungehört.

"Mit Verweis auf § 168 Strafgesetzbuch - die Totenruhe - konnte dem Ansinnen von Herrn Gebel nicht entsprochen werden", heißt es auf TV-Nachfrage in einer Stellungnahme der VG-Verwaltung, der weiterhin zu entnehmen ist, dass Edmund Gebel sehr wohl an der ausgewiesenen Stelle begraben sei. Das Vorfinden eines Sarges an der ursprünglich für die Mutter reservierten Ruhestätte erklärt die Verwaltung so: "Bei Wiederbelegung von Grabfeldern kann es durchaus in Einzelfällen vorkommen, dass, insbesondere sofern hochwertige Eichensärge verwandt wurden, beim Ausheben von Gräbern noch intakte Särge vorgefunden werden, obwohl die Ruhefrist bereits abgelaufen ist."

Auch der im Mai noch amtierende Zemmerer Ortsbürgermeister Winfried Wollscheid wehrt sich gegen den Vorwurf, falsch vorgegangen zu sein: "Herr Gebel hat damals der Verlegung des Grabs seiner Mutter zugestimmt. Wenn er nicht einverstanden gewesen wäre, dann hätten wir die Sache damals überprüfen müssen." Jetzt sei es zu spät - eine Meinung, die der Bürgerbeauftragte offenbar nicht teilt: Er hat die VG-Verwaltung Trier-Land aufgefordert, einen Vorschlag für eine einvernehmliche Lösung des Problems zu machen.

Meinung

Den Zweifel schnell zerstreuen!

Habe ich jahrelang am falschen Grab Blumen niedergelegt, Kerzen angezündet, getrauert und gebetet? So unwahrscheinlich dieser Zweifel auch ist, hat er sich erst einmal eingeschlichen, ist er schwer loszuwerden. Dass dieser Fall aber auf dem Tisch des Bürgerbeauftragten landen musste, ist schwer nachzuvollziehen. Es muss doch ein Leichtes sein - sei es für die Ortsgemeinde, sei es für die VG - diesen Zweifel zu zerstreuen. In irgendeiner Akte muss doch vermerkt sein, mit wem die fragliche Grabfläche in grauer Vorzeit belegt war - ein Name, eine Jahreszahl hätte vermutlich genügt, um die Gebels wieder beruhigt schlafen zu lassen. Hoffentlich werden durch das Einschreiten des Bürgerbeauftragten ihre Zweifel nun schnell ausgeräumt. n.ebner@volksfreund.deHINTERGRUND Bürgerbeauftragter: Das Amt des Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz gibt es seit 1974. Dieser ist unabhängig und überparteilich und nur dem Landtag gegenüber verantwortlich. Die Bürger können sich immer dann an ihn wenden, wenn es im Kontakt mit der Verwaltung "hakt". Die Eingaben, sogenannte Petitionen, können entweder schriftlich oder mündlich eingereicht werden Bürgerbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz, Ullrich Galle, Kaiserstraße 32, 55116 Mainz, Telefon 06131/28999-0, E-Mail poststelle@derbuergerbeauftragte.rlp.de (neb)

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