Streit um Ausbaubeiträge Rat in Züsch entscheidet am 8. April über Bürgerbegehren

Züsch · Der Termin für die entscheidende Sitzung steht fest: Am Freitag, 8. April, wird im Züscher Bürgerhaus geklärt, ob der Rat ein Bürgerbegehren gegen wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau zulässt. Zuvor soll es nochmals Gelegenheit zur Diskussion geben.

 Wer soll in Züsch für die Erneuerung der L166 mitbezahlen - nur die Anlieger oder fast alle Grundstücksbesitzer im Ort? Darüber soll am 8. April diskutiert werden, bevor der Gemeinderat über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet.

Wer soll in Züsch für die Erneuerung der L166 mitbezahlen - nur die Anlieger oder fast alle Grundstücksbesitzer im Ort? Darüber soll am 8. April diskutiert werden, bevor der Gemeinderat über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet.

Foto: Strouvelle Christoph

Bürger aus Züsch haben um die 100 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt, mit dem sich nun der Gemeinderat auseinandersetzen muss. Ortsbürgermeister Ulrich Frohn hatte im TV-Bericht vom 20. März erklärt, dass es Anfang April so weit sein könnte. Inzwischen steht der genaue Termin fest: Am Freitag, 8. April, ab etwa 19.30 Uhr wird der Gemeinderat darüber entscheiden, ob er das Bürgerbegehren zulässt und wie er damit weiter verfährt.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollen erreichen, dass der Rat einen Beschluss vom 14. Oktober 2021 zurücknimmt. Damals war mehrheitlich entschieden worden, in Züsch zur Abrechnung des laufenden Ausbaus der L166 wiederkehrende Beiträge rückwirkend zum 1. Januar 2020 einzuführen. Im Unterschied zu den bislang geltenden Einmalbeiträgen werden dabei nicht nur die direkten Anlieger der ausgebauten Straße an den Kosten beteiligt, sondern alle Grundstücksbesitzer einer größeren Abrechnungseinheit.

Das Beitragsmodell der wiederkehrenden Beiträge wird aufgrund eines Gesetzes in Rheinland-Pfalz ab 2024 zur Pflicht für alle Kommunen. Weil in Züsch aber aktuell die Ortsdurchfahrt ausgebaut wird, hat sich die Mehrheit im Gemeinderat im Oktober für eine frühere Änderung ihrer Ausbausatzung ausgesprochen. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wehren sich dagegen und argumentieren, dass die wiederkehrenden Beiträge für viele Betroffene im Ort „unerwartet“ kämen und zu „sozialen Härten“ führten.

Bevor der Rat am 8. April im Bürgerhaus zusammentrifft, wird es ab 18 Uhr eine Bürgerversammlung zu dem Thema geben. Laut Orts-Chef sollen dort Befürworter wie Gegner der Systemumstellung ihre Argumente nennen dürfen. Zudem sollen die anwesenden Bürger ihre Fragen stellen können. Im Anschluss wird es in der Ratssitzung dann zunächst darum gehen, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Dazu hatte die Verwaltung in Hermeskeil vor kurzem ihre Bewertung mitgeteilt, dass das Begehren einen Formfehler enthalte, der jedoch durch Umformulierung der Fragestellung „geheilt“ werden könne. Erklärt der Rat das Bürgeranliegen danach für zulässig, muss er entscheiden, ob er ihm auch inhaltlich folgt und seinen Beschluss zurücknimmt. Tut er dies nicht, wäre der Weg frei für einen Bürgerentscheid. Dann würde der Rat am Freitag möglicherweise auch schon einen Termin für den Urnengang bestimmen. Weist der Rat das Begehren als unzulässig zurück, kommt es nicht zum Bürgerentscheid.

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