Rat schafft Sicherheit für Investoren

Saarburg · Der Saarburger Stadtrat hat sich bei seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mit mehreren Bebauungsplänen befasst. Für die Pension im Sabel hat das Gremium den Anbau eines Seitentrakts genehmigt. Für die untere Heckingstraße hat es eine Veränderungssperre erlassen.

 Die Pension Saartal darf nach den Beschlüssen des Stadtrats weiter ausgebaut werden. TV-Fotos (2): Alexander Schumitz

Die Pension Saartal darf nach den Beschlüssen des Stadtrats weiter ausgebaut werden. TV-Fotos (2): Alexander Schumitz

Foto: (h_sab )

Saarburg. Wer ein Haus bauen will, braucht dazu eine Baugenehmigung. Die bekommt in der Regel derjenige, dessen Bauvorhaben sich am Bebauungsplan orientiert. Wenn das nicht der Fall ist, wird eine Planung nicht genehmigt, und der Bauherr kann etwa mit H0ilfe einer Änderung des Bebauungsplans versuchen, seine Pläne durchzusetzen.Nachbar rechnet mit mehr Verkehr


Als sich der Stadtrat jüngst zu seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause traf, ging es in drei Fällen um die Frage, wie viele Wohneinheiten in einem Neubauvorhaben zulässig sein sollen, in einem Fall auch darum, ob eine Ferienpension erweitert werden darf.

Für das durch einen Privatinvestor erschlossene Baugebiet Oberste Taubhausflur im Stadtteil Beurig hat der Rat diskutiert, ob ein Haus mit fünf Wohneinheiten zulässig ist. Hiergegen hatte ein Nachbar eingewandt, dass dies zu einer zusätzlichen Verkehrsbelastung auf dem Marienweg führen würde, die für ihn nicht hinnehmbar sei. Diese Argumentation teilt die Stadt jedoch nicht. Nils Osterwalder, Mitarbeiter der Bauverwaltung in der Verbandsgemeinde Saarburg, führt aus, dass eine von ihm für die Belastung des Marienwegs angefertigte Prognose auf eine "maximale Verkehrsbelastung von 283 Fahrzeugen innerhalb von 24 Stunden" komme. Dass der Abstand zwischen dem Haus des Anliegers und der Straße so gering sei, habe der Anlieger selbst zu vertreten, da er in einem Vertrag mit dem Investor dieser Planung zugestimmt habe. Der Rat hat sich der Argumentation des Verwaltungsmanns angeschlossen und der beantragten Änderung des Bebauungsplans zugestimmt.

Als zweites wurde eine Ergänzung des Bebauungsplans für den Wiesenweg - ebenfalls im Stadtteil Beurig - debattiert. Ursprünglich wollten die Eigentümer eines an der Bahnhofstraße gelegenen Eckgrundstücks ihr Wohnhaus in ein Dreifamilienhaus umbauen sowie auf ihrem Grundstück ein weiteres Dreifamilienhaus errichten. Dieser Planung ist der Stadtrat nur zum Teil gefolgt. In dem neuen Haus dürfen nur zwei Wohnungen entstehen.
Auf der Agenda des Stadtrats stand ebenfalls die Änderung des Bebauungsplans Laurentiusberg/Staden. Hier planten die Eigentümer eines Grundstücks mit Fichtenbestand zwei Zweifamilienhäuser. Der vom Stadtrat gebilligte Plan sieht jetzt zwei Einfamilienhäuser mit je einer Einliegerwohnung vor.

Zudem billigte der Stadtrat einen Bebauungsplan für das Gebiet Bei den Gärten/Im Sabel. Hier plant der Eigentümer einer Ferienpension, die zwischen der Stadt und dem Stadtteil Krutweiler liegt, an seine Pension einen Seitentrakt mit weiteren Gästezimmern anzubauen. Die Anregung eines Nachbarn, in diesem Bereich auch einen Wohnmobilstellplatz zuzulassen, lehnen die Stadtratsmitglieder für dieses Verfahren ab. "Würden wir die Anregung jetzt aufnehmen, müssten wir das ganze Planverfahren noch mal neu beginnen", sagt Stadtbürgermeister Jürgen Dixius in der Ratssitzung. Das sei dem Gastronomen, der bereits vor 18 Monaten eine Bauvoranfrage für diesen Umbau gestellt habe, nicht zuzumuten.

Für die untere Heckingstraße will die Stadt einen Bebauungsplan aufstellen. Aus diesem Grund erließ der Stadtrat eine Veränderungssperre (siehe Extra). Ergänzend beschloss er "zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung" eine Vorkaufsrechtssatzung.Extra

 Die Verkehrsbelastung im Marienweg in Beurig ist laut Prognose der Verwaltung so gering, dass der Stadtrat dort Häuser mit fünf Wohnungen für zulässig hält.

Die Verkehrsbelastung im Marienweg in Beurig ist laut Prognose der Verwaltung so gering, dass der Stadtrat dort Häuser mit fünf Wohnungen für zulässig hält.

Foto: (h_sab )

Die Veränderungssperre ist nach dem Baurecht ein Instrument, das die Gemeinde nutzen kann, um ihre Planungshoheit zu sichern. Damit kann die Gemeinde auch baurechtskonforme Vorhaben durch den Erlass einer Satzung stoppen, bis ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert ist. Sie tritt grundsätzlich nach zwei Jahren außer Kraft, kann aber um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre, haben Betroffene, die durch das Instrument einen Vermögensnachteil erlitten haben, einen Entschädigungsanspruch gegen die Gemeinde. itz

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