Stadtgeschehen Baustopp wird vielfach bedauert

Saarburg · Die Nachricht von der Unterbrechung der Bauarbeiten an der Saarburger Jugendherberge kommt nicht nur beim Vorstandsvorsitzenden der Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und Saarland schlecht an.

 Verwaiste Baustelle: An der Saarburger Jugendherberge darf vorerst nicht weitergebaut werden.

Verwaiste Baustelle: An der Saarburger Jugendherberge darf vorerst nicht weitergebaut werden.

Foto: TV/Marion Maier

Am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht Trier mitgeteilt, dass es den Umbau und die Erweiterung der Saarburger Jugendherberge vorerst wegen des Widerspruchs einer Nachbarin untersagt hat (der TV berichtete). Jacob Geditz, Vorstandsvorsitzender des Vereins Die Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland, teilt auf Anfrage mit: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist sehr bedauerlich. Aufgrund der vorliegenden Baugenehmigung mussten wir von Rechtssicherheit ausgehen. Unserseits wurden dazu alle notwendigen Vorgaben erfüllt.“ Er hoffe, dass sehr bald die geforderten Voraussetzungen hergestellt seien, um die Baumaßnahme fortzusetzen. Seine zweite Hoffnung ist, dass der Schaden, der sich aus dem Baustopp ergibt, minimiert wird.

Auf der Facebookseite des Volksfreunds wurde die Nachricht vom Baustopp vielfach kommentiert. Zu den 18 Emojis (Smileys), die entweder wütend, erschrocken oder traurig schauen, gesellen sich Aussagen wie: „Unglaublich“, „Da fehlen mir die Worte“ und „Wie überall, einer findet immer was zum Meckern.“

Thomas Annen vom Saarburger Gewerbeverband schreibt: „Hier ist jetzt Fingerspitzengefühl gefragt. Ein Vermittler muss her.“ Der Klägerin müsse klargemacht werden, dass der momentane Zustand so nicht bleiben werde. Annen geht davon aus, dass das Gelände verkauft würde, falls die Jugendherberge dort nicht gebaut werden könnte. Er glaubt, dass dann Wohnhäuser gebaut würden – mit dem entsprechenden Fahrzeugaufkommen, das die Nachbarin mit Sicherheit auch nicht gutheißen würde.

Annen schreibt weiter: „Der Schaden, der durch einen Nichtbau der Jugendherberge für die Stadt mit ihrer Infrastruktur, den Gastronomiebetrieben, Geschäften und Freizeiteinrichtungen entsteht, wird erheblicher sein. So weit darf es nicht kommen! Es muss verhandelt werden, und das geht nur über ein vermittelndes Gespräch.“

Die Nachbarin der Jugendherberge hat Widerspruch eingelegt und einen Eilantrag gestellt. Dem Eilantrag wurde stattgegeben, so dass die Arbeiten gestoppt wurden, bis über den Widerspruch entschieden ist. Das Gericht hält den Eilantrag für zulässig, da die Frau sich darauf berufen kann, dass möglicherweise nachbarschützende Regelungen verletzt wurden. Es sei nicht auszuschließen, dass eine Busbucht, die in unmittelbarer Nähe ihres Grundstücks geplant sei, zu erhöhtem Verkehrslärm führe, heißt es.

Das Gericht teilt zudem offensichtlich die Kritik der Widerspruchsführerin. Sie hatte moniert, dass die Jugendherberge nicht im Innenbereich der Stadt liege, sondern im Außenbereich. Demnach wäre der Bebauungsplan für das Vorhaben möglicherweise unwirksam, da nicht, wie geschehen, ein beschleunigtes Verfahren angewandt werden dürfe und eine Umweltverträglichkeitsprüfung fehle.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort