Rechtsausschuss entscheidet über Golfpark

Der Rechtsstreit über den geplanten Golfpark auf dem Fellericher Plateau zieht sich in die Länge. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat den Bauantrag der Investoren für einen 18-Loch-Golfplatz abgelehnt. Der Kreisrechtsausschuss entscheidet über den Fortgang.

Konz. Auf den ersten Blick sieht es für die belgisch-luxemburgischen Golfpark-Investoren wie eine Niederlage aus. Doch sie geben sich weiterhin siegesgewiss. "Wir sind nach wie vor zuversichtlich, dass das beim Kreisrechtsausschuss hinhaut", sagt ihr Anwalt Curt Jeromin. Er meint, dass der Bauantrag, den die Verbandsgemeindeverwaltung (VGV) Konz abgelehnt hat, vor dem Kreisrechtsausschuss gute Chancen hat. Er erhofft sich, dass seine Klienten doch noch Baurecht für einen 18-Loch-Golfplatz bekommen.


Wer sind die Investoren und was wollen sie?


Jeromin vertritt die Luxemburger René Faltz, Antoine Feidt und Flavio Becca sowie den Belgier Sjef Frantzen. Die vier Investoren wollen laut eigener Aussage 300 Millionen Euro investieren, um auf dem Fellericher Plateau einen Golfplatz, ein Luxushotel, 300 Wohneinheiten und fünf Teiche zu bauen. Noch sagen sie nicht, wie die stolze Summe innerhalb des Projektes verteilt wird.


Was hat die Gemeinde Temmels gegen das Projekt?


Der Realisierung steht ein Hindernis im Weg. Ein Teil des Projekts ist auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Temmels geplant. Und die Mehrheit im Temmelser Gemeinderat will nicht, dass ein Golfplatz samt Hotel und Wohnanlage direkt vor der Haustür der Gemeinde gebaut wird. Das bedeute mehr Lärm und mehr Verkehr. Deshalb hat die Gemeinde das Verfahren auf normalem Weg verweigert - das heißt, es wurde kein Bebauungsplans im Gemeinderat verabschiedet.

Wie haben die Investoren reagiert?

Die Investoren reichten daraufhin am 11. Oktober 2010 den Bauantrag bei der Verbandsgemeinde Konz ein. So wollten sie Baurecht ohne die Zustimmung der Gemeinde Temmels erlangen. Kurz zuvor hatten sie beim Kreis Trier-Saarburg ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren beantragt, das den Bau der fünf Bewässerungsteiche auf Temmelser Gebiet ermöglichen soll.

Warum hat die VG den Bauantrag abgelehnt?

Wie zu erwarten war, verweigerte die Gemeinde Temmels ihre Zustimmung zu dem Bauantrag bei der Anhörung durch die VGV. Die Begründung: Die Planungshoheit der Gemeinde werde missachtet. Zudem werde der sogenannte Erholungswert im Außenbereich der Gemeinde beeinträchtigt. Als Golfplatz könne das Areal nicht mehr als Naherholungsgebiet genutzt werden, lauteten die Argumente des Anwalts der Gemeinde, Wolfgang Schmitz-Rode. Das nicht erteilte Einvernehmen der Ortsgemeinde war für die VGV der Grund, den Bauantrag abzulehnen.

Was geschieht nun?

Die Investoren haben von Anfang an mit diesem Ergebnis gerechnet und schnell Widerspruch eingereicht. Jetzt hoffen sie auf ein anderes Urteil des Kreisrechtsausschusses.

Der verworrene Rechtsstreit geht weiter, der Golfpark ist weiterhin nur ein Plan, den die einen wollen und die anderen ablehnen. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. "Über den Stand und die Dauer des laufenden Verfahrens kann zurzeit keine Auskunft gegeben werden", sagte ein Sprecher der Kreisverwaltung.

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