Regeln für Tierhalter

TRIER. (red) Aufgrund des gehäuften Auftretens der Geflügelpest in Asien und Italien hat der Bund am 5. Februar 2004 eine Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest erlassen.

Diese ist am 8. Februar in Kraft getreten, gilt zunächst für sechs Monate und richtet sich an alle Geflügelhalter. Hiernach sind alle Geflügelhalter angehalten, ihre Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Tauben, Fasane, Wachteln und Rebhühner dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Der Halter soll dazu seinen Namen und Anschrift, die durchschnittliche Tierzahl und den Standort der Tiere mitteilen. Bereits behördlich erfasste Geflügelhaltungen sind davon nicht mehr betroffen. Des Weiteren sind alle Geflügelhalter zum Führen eines Bestandsregisters verpflichtet, in das alle Zu- und Abgänge von Geflügel sowie das Betreten des Bestandes durch betriebsfremde Personen einzutragen ist. Bei gehäuften Todesfällen (mehr als zwei Prozent Verluste in 24 Stunden) oder bei erheblichen Leistungseinbußen sind die Veterinärbehörden zu benachrichtigen. Diese Regelungen gelten abhängig von der weiteren Seuchenentwicklung zunächst bis zum 8. August. Meldungen können per Post an das Veterinäramt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Paulinstraße 60, 54292 Trier, Fax an 0651/715583 oder E-Mail an veterinaeramt@trier-saarburg.de erfolgen.

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