Reinsfelder Rat hebt Friedhofsgebühren an

Reinsfeld · Die Gebühren für eine Grabstelle und die Nutzung der Leichenhalle werden in Reinsfeld steigen - allerdings nicht so hoch, wie die Kommunalaufsicht verlangt. Der Ortsgemeinderat blieb in seiner Sitzung am Dienstagabend unter der geforderten Erhöhung.

Reinsfeld. Bereits im November 2007 hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Trier-Saarburg die Notwendigkeit zur Anpassung der Reinsfelder Friedhofsgebührensätze an die Kostensteigerungen angemahnt. Damit soll eine Kostendeckung angestrebt werden. In der Stellungnahme zur jüngsten Haushaltssatzung stehen konkrete Beträge als Beschlussvorschläge. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die mangelnde Ausschöpfung von Einnahmequellen negativ auf künftige Förderanträge auswirken könnte.
Die Reaktion aus Reinsfeld folgte am Dienstagabend in einer Sitzung des Ortsgemeinderats: "Wir zeigen jetzt den guten Willen", schlug Ortsbürgermeister Rainer Spies vor.
Die Gebühr für die Doppelgrabstätte wurde von 1300 auf 1400 Euro erhöht. Jede weitere Grabstätte kostet jetzt 700 Euro und ist damit 50 Euro teurer. Das Nutzungsrecht pro Jahr und Grabstelle steigt von 26 auf 30 Euro. Die Gebühr für Benutzung der Leichenhalle für die Aufbewahrung des Toten oder der Urne wird von 50 auf 60 Euro erhöht.
Mit dieser Erhöhung der Friedhofsgebühren blieb das Reinsfelder Gremium jedoch unter den Vorschlägen der Kommunalaufsicht, die für das Doppelgrab 1500, die weitere Grabstelle 750 und die Hallenbenutzung 70 Euro als angemessenen Betrag erachtet.
Die Änderungen treten nach der öffentlichen Bekanntmachung der geänderten Satzungsanlage in Kraft. doth

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