Reiten nach Vorschrift
SAARBURG. (red) Wegen des neuen Landeswaldgesetzes haben sich auch viele Vorschriften für das Reiten im Wald geändert. Das Forstamt Saarburg weist darauf hin, dass nach dem neuen Landeswaldgesetz das Reiten im Wald nur auf Straßen und Waldwegen sowie auf bisher ausgewiesenen Reitwegen erlaubt ist.
07.05.2004
, 21:07 Uhr
Reiten auf Wegen, die für den forstlichen Fahrzeugverkehr nicht geeignet sind, dürfen ohne Erlaubnis des Waldbesitzers nicht beritten werden. Für die Praxis bedeutet dies, dass nur ausreichend breite, befestigte oder naturfeste, übersichtliche Wege beritten werden dürfen.