Justiz Richter weisen Lampadener Klage gegen Abstufung von Kreisstraße ab

Trier/Lampaden · Die K 55 in Lampaden-Geisemerich hat laut dem Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts nur die Bedeutung einer Gemeindestraße.

 An diesem Punkt beginnt die K55 und führt in Richtung Lampaden-Geisemerich. Der Kreis will  die Strecke zur Gemeindestraße abstufen. Dagegen hat die Ortsgemeinde vergeblich geklagt.

An diesem Punkt beginnt die K55 und führt in Richtung Lampaden-Geisemerich. Der Kreis will  die Strecke zur Gemeindestraße abstufen. Dagegen hat die Ortsgemeinde vergeblich geklagt.

Foto: Trierischer Volksfreund/Christa Weber

Der Landkreis Trier-Saarburg hat zu Recht entschieden, dass die bisherige Kreisstraße 55 bei Lampaden-Geisemerich zur Gemeindestraße werden soll. Zu diesem Urteil kommen die Richter der neunten Kammer am Verwaltungsgericht Trier. Sie haben die Klage der Ortsgemeinde Lampaden gegen die Abstufung der Straße zurückgewiesen.

Die etwa 1,2 Kilometer lange K 55 verbindet den Hauptort Lampaden mit Geisemerich, einer auf Gemeindegebiet liegenden Wochenendhaus-Siedlung mit etwa 20 Gebäuden und sieben ständigen Bewohnern. Der Kreis hat im November 2016 verfügt, dass die K 55 nicht mehr die Bedeutung einer Kreisstraße habe und deshalb zum 1. Januar 2017 zur Gemeindestraße abgestuft werden sollte. Für die Unterhaltung von Gemeindestraßen ist die jeweilige Ortsgemeinde zuständig. Der Kreis hatte die K 55 vor der geplanten Übergabe saniert. Die Gemeinde Lampaden scheiterte mit einem Widerspruch und klagte schließlich gegen die Abstufung. Dies begründete sie unter anderem damit, dass sich die Verkehrsbedeutung der Straße nicht geändert habe und die Übernahme der K 55 die Gemeinde finanziell zu stark belasten würde.

Die Ortsgemeinde hatte zudem argumentiert, der Kreis habe nicht ausreichend geprüft, ob der Abstufung „Gründe des Gemeinwohls“ entgegenstünden. Dies sahen die Trierer Richter anders. Der Personennahverkehr und Rettungsdienste könnten Geisemerich auch über eine Gemeindestraße erreichen. Im Übrigen lägen die Voraussetzungen für eine Abstufung vor. Die Verkehrsbedeutung der K 55 erfordere keine Einstufung als Kreisstraße, da dort täglich im Durchschnitt nur 72 Fahrzeuge unterwegs seien und die Straße in Geisemerich ende. Der Verweis auf die Haushaltssituation der Gemeinde sei „unerheblich“, da die Unterhaltung von Straßen eine „ureigene Aufgabe“ der Gemeinde sei.

Die Gemeinde hatte außerdem auf eine im Mai 2018 erfolgte Änderung im Landesstraßengesetz hingewiesen, wonach auch Ortsteile an das überörtliche Verkehrsnetz anzuschließen seien. Diese Änderung ist laut dem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht zu beachten, da sie erst nach der Entscheidung des Kreises in Kraft getreten sei. Im Übrigen sei Geisemerich kein Ortsteil im Sinne des Landesstraßengesetzes, sondern „eine bloße Splittersiedlung“. Die mündliche Verhandlung hatte am 28. August in Geisemerich stattgefunden, wo die Richter sich beim Rundgang ein Bild von der Siedlung gemacht hatten (TV vom 31. August).

Das Urteil stößt in Lampaden auf Unverständnis. „Wir sind schon sehr verwundert darüber, dass eine jahrzehntelang bestehende Kreisstraße plötzlich infrage gestellt wird“, teilt Ortsbürgermeister Martin Marx auf TV-Anfrage mit. Die Nutzung der K 55 habe sogar „eher zugenommen“. In Geisemerich seien alle Gebäude von der Kreisverwaltung offiziell genehmigt und das Gebiet als Dauerwohnsitz „mit einem gewissen Gewicht geduldet“ worden. Faktisch könne man nicht von einer „Splittersiedlung“ sprechen, sondern von einer „organischen Siedlungsstruktur“. Die Gemeinde Lampaden habe wegen ihrer „Schuldenlast“ derzeit keine Möglichkeit, „Rücklagen zum Unterhalt“ der Straße zu bilden, teilt Marx mit. Der Gesetzgeber habe diese „Notlage vieler finanzschwacher Kommunen erkannt“ und auch deshalb das Landesstraßengesetz zugunsten von Gemeinden mit Ortsteilen geändert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb eines Monats die Zulassung einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz beantragen. Ob die Ortsgemeinde Lampaden dies vorhabe, dazu äußerte sich Marx am Montag nicht.

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