Rote Karte für Rucksack-Säufer

"Rucksack-Säufer" müssen draußen bleiben: Wer sich zum Heimat- und Weinfest in Konz mit mitgebrachtem Alkohol in Partylaune katapultieren will, der hat auch in diesem Jahr schlechte Karten. Mittels Allgemeinverfügung und Kontrollen soll die Friedlichkeit des Festes gewahrt werden. Geldstrafen und Platzverweise winken den Uneinsichtigen.

 Absolut tabu: „Rucksack-Touristen" werden es beim Heimat- und Weinfest schwer haben. TV-Foto: Archiv/Klaus Kimmling

Absolut tabu: „Rucksack-Touristen" werden es beim Heimat- und Weinfest schwer haben. TV-Foto: Archiv/Klaus Kimmling

Konz. Das Konzept hat sich bewährt, das Präventionsprogramm wirkt: Mitgebrachter Alkohol ist auf dem Heimat- und Weinfest ein absolutes Tabu. Vor allem Jugendliche, die mit schwer beladenen Rucksäcken voller Alkoholika ihr eigenes Fest feiern wollen, haben die Kräfte von Ordnungsamt, Polizei, Security-Dienst und Jugendamt im Visier.

Strafen müssen nicht gleich vollstreckt werden. Da hilft es schon, die Jugendlichen bei ihrer Ehre zu packen. Nichts ist peinlicher, als erwischt und zu einer Strafe verdonnert zu werden. Neben Kontrolleuren von Polizei, Sicherheitsdienst und Ordnungsamt patrouillieren in diesem Jahr auch Mitarbeiter des Jugendamtes auf dem Festplatz und dessen Peripherie.

Vertrauen ist gut, aber: "Wir werden dieses Mal noch intensiver kontrollieren", kündigt Markus Schommer vom Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Konz im TV-Gespräch an. Mit sechs bis acht Personen soll an jedem Festtag für ein friedliches Heimat- und Weinfest gesorgt werden. "Die Konzer sollen sich vor Pöbeleien und Schlägereien sicher fühlen ", befürwortet Hauptkommissar Armin Wacht von der Polizeiinspektion Konz die Allgemeinverfügung und die punktuellen Kontrollen. Dem Beispiel in Trier wolle man indes nicht folgen, den Festplatz abzusperren und die Taschen der Besucher an den Eingängen zu kontrollieren. "Den Eindruck eines hermetisch abgeriegelten Festareals wollen wir nicht vermitteln", erklärt Wacht.

Im Vorfeld hat man bereits schriftlich Aufenthaltsverbote an Personen verschickt, die im vergangenen Jahr auffällig geworden sind. Auch die Betreiber der Supermärkte und der Tankstelle wurden für die bestehenden Jugendschutzgesetze sensibilisiert und gebeten, auf die Allgemeinverfügung hinzuweisen. Gleiches gilt für die Betreiber der Getränkestände, die Ausschankzeiten einzuhalten. "Uns geht es darum, die großen Ausschreitungen zu unterbinden", sagt Wacht.

Alkoholismus und Randale auf Volksfesten seien kein Phänomen der jüngsten Zeit. "Wir haben jetzt auf das Phänomen reagiert und Strategien erarbeitet. Das Sicherheitskonzept ist die Summe der Maßnahmen", erklärt Wacht. Zielgruppe der präventiven Maßnahme sind die jugendlichen "Rucksack-Trinker", die sich in Supermärkten und an der Tankstelle Alkohol besorgen - vor allem Hochprozentiges -, um es auf dem Festplatz maßlos zu konsumieren und anschließend zu randalieren. "Wir haben nichts gegen diejenigen, die schon gut gelaunt auf das Fest kommen", umschreibt Armin Wacht das sogenannte "Vorglühen", "denn die Getränkepreise sind schließlich nicht ohne."

"Und Ziel ist es ja nicht, Geld von den Jugendlichen abzukassieren", betont Schommer. Vielmehr sei die Androhung einer Geldstrafe zuerst einmal nur Abschreckung. Im letzten Jahr habe man keine Geldstrafen verhängen müssen. "Wenn wir doch Jugendliche ertappen, dann ermahnen wir sie, ob sie die Ersten sein wollen", erklärt Schommer. Das wirke Wunder.

Weniger euphorisch bewertet das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Konz das Konzept. Zwar seien der Müll und die Masse an Scherben kein Grund für Ärger mehr, allerdings sei die Zahl der Erste-Hilfe-Fälle nicht gesunken, teilt Herta Pregler, DRK-Geschäftsführerin, dem TV mit. "Die Leute, die einen über den Durst trinken, sind dadurch nicht verschwunden. Wir hatten die gleichen Erscheinungsmerkmale bei den zu verarztenden Fällen", resümiert Pregler. Allerdings: "Aus unserer Sicht hat es weniger Jugendliche gegeben, die wir wegen Alkohol versorgen mussten. Das hat sich reduziert." EXTRA Die Allgemeinverfügung: Von Freitag, 17. Juli, 15 Uhr, bis Dienstag, 3 Uhr, ist es verboten, auf den Festplätzen wie dem Marktlatz, den Parkplätzen hinter dem Rathaus, hinter dem Verwaltungsgebäude II und auf der Straße "Am Markt", im öffentlichen Bereich der Schillerstraße, Einmündung Grana- bis Goethestraße, sowie auf dem Saar-Mosel-Platz mitgebrachten Alkohol zu konsumieren. Wer das nicht einsehen will, muss mit einer Strafe von 50 Euro und einem Platzverweis rechnen. (zad)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort