Stadtentwicklung 9,5 Millionen Euro für die Sanierung von Saarburg-Beurig

Saarburg · Der alte Kernbereich von Beurig wird Sanierungsgebiet. Im ersten Teilabschnitt sollen bis 2025 rund 9,5 Millionen Euro investiert werden.

 Der alte Kernbereich von Beurig wird Sanierungsgebiet. Bei der Sanierung der historischen Stützmauer an der Bahnhofstraße soll deren Natursteincharakter erhalten bleiben.

Der alte Kernbereich von Beurig wird Sanierungsgebiet. Bei der Sanierung der historischen Stützmauer an der Bahnhofstraße soll deren Natursteincharakter erhalten bleiben.

Foto: Friedhelm Knopp

Ein schweres Paket hatte der Saarburger Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung zu wuchten: Das Stadtumbaugebiet (Sanierungsgebiet) Beurig mit Sanierungssatzung. Ein langfristiges Projekt mit einer Laufzeit bis 2029.

Der nun beratene erste Teilabschnitt läuft bis 2025 mit einer Gesamtinvestitionssumme von fast zehn Millionen Euro. Das Beuriger Sanierungsgebiet erstreckt sich im Westen bis zur Güter-, Brücken- und Wiltinger Straße, im Norden bis zur Schodener Straße (Ex-Toom-Markt-Gelände), schließt den Bereich Kirchstraße im Osten ein und grenzt im Süden an das Schulzentrum.

Das Projekt ist im Grundsatz schon mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier abgestimmt und soll dort nun zur Förderung angemeldet werden. Antragsteller sind Stadt und Verbandsgemeinde (VG) Saarburg. Die Federführung bei der Planung hat das Bauamt der VG.

Begonnen hatte das Verfahren im September 2014, als die Stadt Saarburg in das Förderprogramm „Stadtumbau“ aufgenommen wurde. Erste frühe Maßnahmen waren Kauf, Sanierung und Umnutzung des Bahnhofs durch die Stadt Saarburg (der TV berichtete mehrfach).

Mit der vorbereitenden Analyse des gesamten Sanierungsgebiets wurde das Kaiserslauterer Büro Stadtplanung Landschaftsplanung BBP beauftragt. Darauf aufbauend hat BBP für den umrissenen Ortsteilbereich ein städtebauliches Entwicklungskonzept erstellt.

Dessen wesentliche Komponenten: Erhaltung der Attraktivität des Ortsteilkerns zur Vorbeugung von Leerständen, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Verkehrssicherheit, gestalterische und funktionale Aufwertung des Ortsbildes, Entwicklung öffentlicher Grünflächen und Einrichtung eines generationsübergreifenden Treffpunkts.

In der Sitzung erläuterte Jürgen Kremer, Bauamt der VG, eine vom Büro BBP ausgearbeitete Maßnahmen- und Finanzierungsübersicht für den ersten Teilabschnitt, die der Ausschuss zur Kenntnis nahm und dem Stadtrat zur Verabschiedung und Vorlage an die ADD empfahl.

Das umfassende Papier beginnt mit laufenden oder abgeschlossenen Vorbereitungsmaßnahmen wie Planungen, Grundstückserwerb (Bahnhofsgebäude oder Bürgerparkareal), Freilegung von Grundstücken (etwa Toom-Markt).

Auf der Prioritäten- und Finanzierungsliste bis 2025 stehen folgende Projekte: Abbruch des ehemaligen Toom-Marktes noch 2018 und die städtebauliche Entwicklung des Geländes, auf dem ein Hotel, 20 Ferienappartements und 60 Wohneinheiten entstehen sollen.

Früh in Angriff genommen werden: Fußgängerverbindung Innenstadt-Beurig, Sanierung/Umbau der historischen Stützmauer an der Bahnhofstraße, deren Sandsteinmauer-Charakter erhalten werden soll (keine Betonwand), Parkplätze und Park-and-Ride-Anlagen im Bahnhofsbereich, Bushaltestellen, Umbau Verkehrsknoten Brücken-/Güterstraße, Bürgerpark/Generationentreff, Umbau Bahnübergang, städtebauliche Aufwertung der Hauptstraße.

Ebenfalls nahm der Rat den Entwurf einer Sanierungssatzung zur Kenntnis und leitete ihn mit Empfehlung an den Stadtrat weiter. In dem rund zehn Seiten umfassenden Papier wird der Bereich des Sanierungsgebiets (siehe oben) festgelegt. Kremer: „Es geht auch darum, die privaten Grundstückseigentümer einzubinden.“

Für alle innerhalb des Sanierungsgebiets gelegenen Privatgrundstücke/Immobilien ergeben sich dadurch Fördermöglichkeiten:

Private Sanierungen können dort mit 25 Prozent oder maximal 30.000 Euro durch einfache Anmeldung bei der Verwaltung gefördert werden.

Für darüber hinausgehende Förderungen von Privatinvestitionen bis maximal 50.000 Euro ist die Zustimmung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) erforderlich.

Eine Förderung von mehr als 50.000 Euro ist nur bei Projekten von städtebaulichem oder künstlerischem Wert möglich.

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