Nach Gerichtsentscheidung So bald wie möglich sollen die Arbeiten an der Saarburger Jugendherberge weiter gehen

Saarburg · Es war der Eilantrag einer Nachbarin, der die Erweiterung der Saarburger Jugendherberge zuletzt ausgebremst hat. Das Verwaltungsgericht Trier hat den Antrag am Dienstag abgelehnt (der TV berichtete) mit der Folge, dass nun wieder gebaut werden kann.

Bald soll es an der Baustelle Saarburger Jugendherberge weitergehen, sagt der Vorsitzende der Jugendherbergen Rheinland-Pfalz und Saarland.

Bald soll es an der Baustelle Saarburger Jugendherberge weitergehen, sagt der Vorsitzende der Jugendherbergen Rheinland-Pfalz und Saarland.

Foto: TV/Marion Maier

Dazu sagt Jacob Geditz, Vorsitzender der Jugendherbergen Rheinland-Pfalz und Saarland: „Ich freue mich natürlich sehr über diese Entscheidung. Wir werden jetzt nach fast zwei Jahren Baustopp die Bauarbeitern so schnell wie möglich wieder aufnehmen. Wann das genau sein wird, werden wir zunächst intern erörtern.“

Die Nachbarin hat neben dem Eilantrag auch ein Widerspruchsverfahren und ein Normenkontrollverfahren in die Wege geleitet. Dazu meint Geditz: „Wir nehmen das weitere Verfahren sehr ernst. Wir sehen uns aber in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt, die Bauarbeiten fortzuführen.“ 

Für die Gegenseite teilt Anwalt Prof. Dr. Jochen Kerkmann, der die Nachbarin vertritt, mit, er halte die Entscheidung unter verschiedenen Gesichtspunkten vornehmlich im Hinblick auf Lärm und Verkehr für angreifbar und werde daher Beschwerde einlegen. Er weist zudem darauf hin, dass das Verwaltungsgericht wiederum Fehler in der neuen Baugenehmigung festgestellt habe, so würden nicht genügend Stellplätze ausgewiesen.

Kerkmann geht laut eigener Einschätzung weiterhin davon aus, dass seine Mandantin im Widerspruchs- und im Normenkontrollverfahren gute Erfolgsaussichten hat. Seiner Mandantin gehe es bei den Verfahren vor allem um die ordnungsgemäße Berücksichtigung der bestehenden Verkehrssituation und der auf ihr Grundstück einwirkenden Lärmbeeinträchtigungen. Dies gelte besonders vor dem Hintergrund, dass auf der einzigen Erschließungsstraße der Jugendherberge Begegnungsverkehr auf einem großen Teilstück nicht möglich und die Bushaltebucht direkt an der Zufahrt zur Jugendherberge vorgesehen sei. Angesichts der bislang erfolgreichen Verfahren bezüglich der ursprünglichen Baugenehmigung und des ursprünglichen Bebauungsplans, die beide an beachtlichen Rechtsmängeln gelitten hätten, hat die Mandantin laut Kerkmann gehofft, dass bei der Neuplanung ihren ausführlich vorgetragenen Interessen beispielsweise durch eine Änderung der Zufahrt besser entsprochen würde. Da dies nicht geschehen sei, sehe sie sich veranlasst, die Verfahren fortzusetzen.

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