Stadtentwicklung Stadt macht Weg für Jugendherberge frei

Saarburg · 2019 soll das erneuerte Haus Saarblick öffnen. Der Stadtrat hat den Bebauungsplan dafür beschlossen — trotz massiver Bedenken der Denkmalpflege und trotz Einwänden von Anwohnern wegen des Verkehrs.

 Der derzeit geschlossene Jugendherberge (oben links im Bild) ist zweigeschossig, die neue soll viergeschossig werden. Die Denkmalpflegebehörde befürchtet, dass der vergrößerte Bau das Stadtbild nachhaltig beeinflussen wird.

Der derzeit geschlossene Jugendherberge (oben links im Bild) ist zweigeschossig, die neue soll viergeschossig werden. Die Denkmalpflegebehörde befürchtet, dass der vergrößerte Bau das Stadtbild nachhaltig beeinflussen wird.

Foto: Friedemann Vetter

„Die Jugendherberge wird modernisiert und neu am 1. April 2019 wieder eröffnet.“ So steht es im Internet. Doch Jacob Geditz, Vorstandsvorsitzender der Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland, korrigiert die „optmistische Prognose“ auf Nachfrage. Er spricht nun von Herbst 2019. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Das Haus Saarblick, das im März 2015 wegen Mängeln beim Brandschutz geschlossen wurde, soll modernisiert und erweitert werden. Ein erster Schritt auf diesem Weg ist geschafft: Der Stadtrat hat nun den Bebauungsplan beschlossen.

Die Pläne 163 Betten soll das Haus Saarblick nach neuester Planung beherbergen, zuvor waren es rund 100. Die Kosten für das Projekt werden auf 6,35 Millionen Euro geschätzt. Die vergrößerte Bettenzahl und das dadurch erhöhte Verkehrsaufkommen waren für die Bauaufsichtsbehörde der Grund, einen Bebauungsplan für das Gelände zu fordern.

Das Verfahren Ein solches Verfahren, bei dem sich Träger öffentlicher Belange und Bürger zu Wort melden können, wird bei möglichen Interessenskonflikten angewandt. Das Ergebnis in diesem Fall: Der Rat hatte Stellungnahmen von 33 Stellen inklusive zwei Bürgern zu behandeln. Einstimmig sprach er sich für die von der Verwaltung vorgelegte Abwägung der einzelnen Punkte aus. Diese führt nur zu kleineren Änderungen — und das, obwohl es einige schwerwiegende Bedenken gab.

Einwände der Denkmalpflege Die Untere Denkmalpflegebehörde kritisiert: „Der vorliegende Bebauungsplan für die Jugendherberge zielt jedoch auf einen überdimensionierten, viergeschossigen Erweiterungsbau mit Flachdach im anonymen, austauschbaren Baustil ab, der wenig typisch für die Region ist.“ Die Behörde empfiehlt maximal drei Vollgeschosse plus ein ausgebautes Dachgeschoss zu bauen. Sie schlägt außerdem vor, den Erweiterungsbau zu staffeln und den Baukörper zu gliedern.

Die Begründung: Das historische Stadtbild sei das Pfund, mit dem Saarburg wuchern könne. Es werde von der kleinzelligen Altstadt und dem Höhenzug mit Burg und Kirchen geprägt. Am Ende dieser Reihe an bedeutenden Gebäuden liege die Jugendherberge. Wörtlich schreibt die Denkmalpflegebehörde: „Der Erweiterungsbau wird schon allein aufgrund seiner Masse das künftige Erscheinungsbild der Bergrücken-Bebauung dominieren und klar auf die Blickbeziehung zur Altstadtbebauung und Burgbergring einwirken und das Stadtbild aus Blickrichtung Beurig nachhaltig beeinflussen.“

Bei der Abwägung heißt es, die Jugendherberge (JH) stelle für die Stadt einen wesentlichen Faktor zur Sicherung und Weiterentwicklung des Fremdenverkehrs dar. Eine angemessene Größe sichere den langfristigen Erhalt der JH. Dafür seien vier Vollgeschosse nötig. Die erforderliche Barrierefreiheit verbiete höhenversetzte Ebenen.

Kleine Anpassungen hat es dennoch gegeben. Ein Gestaltungskonzept mit Gesimsprofil und farblich abgesetzter Putzfassade ist entwickelt worden. Außerdem ist der Neubauteil auf der Nordseite gekürzt worden, auf einige Zimmer wurde dafür verzichtet. Die Fassadengestaltung werde die Stadt abseits des Bebauungsplanverfahrens mit dem Bauherrn abstimmen, heißt es.

Argumente der Bürger Eine Anwohnerin, vertreten von einem Rechtsanwalt, hat unter anderem die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung gerügt. In der Abwägung heißt es, eine solche Prüfung sei erst bei einer Zimmerzahl von mehr als 50 nötig, die hier nicht erreicht werde. Die Anwohnerin verweist außerdem darauf, dass die Busse zur JH über eine schmale Straße fahren, an ihrem Grundstück wenden und dieses dabei befahren würden. Nein, heißt es in der Abwägung. Die Busse würden künftig in das JH-Gelände einbiegen und von dort aus in die Busbucht zurücksetzen können.

Die Einwenderin moniert ebenfalls eine fehlende Lärmuntersuchung. Die Verwaltung entgegnet, dass die vorsorglich eingeholte schalltechnische Berechnung ergeben habe, dass sich der Verkehrslärm zwar erhöhe, die Grenzwerte für Mischgebiete aber nicht überschritten würden. Der Mahnung, die Friedhofsruhe auf dem gegenüber der JH liegenden Gräberfeld müsse geschützt werden, hält die Verwaltung entgegen, dass Friedhöfe im Mischgebiet zulässig seien und die Verträglichkeit in diesem Fall nicht untersucht werden müsse.

Ein anderer Nachbar der Jugendherberge moniert, dass die artenschutzrechtliche Prüfung des Vorhabens dürftig sei. In der Abwägung heißt es, die Auswirkungen auf potenziell betroffene Arten seien geprüft worden. Es seien keine erheblichen betriebsbedingten Wirkungen zu erkennen.

Kommentar

Noch lebendiger

Gut, dass die Anliegen der Bürger zur Erweiterung der Jugendherberge erörtert wurden – auch wenn sicherlich nicht alle Antworten für sie befriedigend sind. In einem Mischgebiet muss man wohl etwas mehr hinnehmen als in einem Wohngebiet. Für Tourismus, Ladenbesitzer und Betreiber der Freizeiteinrichtungen hingegen ist es eine gute Nachricht, dass der Weg für die JH nun frei ist. Mehr Besucher, insbesondere jüngere, werden Saarburg weiter beleben.

m.maier@volksfreund.de

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