Stadtentwicklung Saarburg gibt sich Regeln für Benennung von Straßen und Plätzen – Personen müssen „würdig“ sein

Saarburg · Die Stadt hat Regeln beschlossen, die für die Nennung von Namen oder auch historischen Ereignissen im öffentlichen Raum gelten. Wie diese aussehen und was sie konkret bedeuten.

 Es mag zwar mehrere Grafen Siegfried geben, doch im Zusammenhang mit Saarburg und seiner Festung ist wohl nur einer relevant. Von daher ist der Name eindeutig und entspricht damit den Regeln zur Benennung von Straßen und Plätzen, die der Entwicklungsausschuss der Stadt beschlossen hat.

Es mag zwar mehrere Grafen Siegfried geben, doch im Zusammenhang mit Saarburg und seiner Festung ist wohl nur einer relevant. Von daher ist der Name eindeutig und entspricht damit den Regeln zur Benennung von Straßen und Plätzen, die der Entwicklungsausschuss der Stadt beschlossen hat.

Foto: DT

Graf Siegfried I. gilt als Gründer von Luxemburg und als Erbauer der Saarburg. Die Burg wurde im Jahr 964 erstmals urkundlich erwähnt in dem Vertrag zwischen Graf und damaligem Trierer Erzbischof, in dem der Kauf des Bergs, auf dem die Festung heute noch steht, geregelt ist. Zweck der Vereinbarung sei es, eine Burg zu errichten, hieß es. Graf Siegfried ist heute Namenspatron für die Hauptgeschäftsstraße in Saarburg. Einem Nikolaus Valdenaire hingegen wurde eine solche Ehre bislang nicht zuteil. Keine Straße, kein Platz wurde in der Saarstadt nach ihm benannt. Der gebürtige Franzose, der zeitweise in Saarburg lebte, zählt zu den wichtigsten regionalen Protagonisten in der Märzrevolution 1848. Als Landtagsmitglied hatte er dem preußischen Kronprinzen bei dessen Besuch in Saarburg eine Petition überreicht, die sich gegen zu hohe Steuern und eine aufgeblähte sowie unfähige Bürokratie richtete.