Justiz Winzer vor Gericht: Etikettenschwindel bei 35.000 Weinflaschen?

Trier/Konz · Das Amtsgericht Trier verhandelt am Dienstag, 27. September, den Fall eines Winzers aus dem Kreis Trier-Saarburg, der falsch beschrifteten Wein verkauft und sich so bereichert haben soll. Das sind die Details.

 Gläser haben keine Etiketten, Weinflaschen sollten jedoch richtig gekennzeichnet sein. Hält sich ein Winzer nicht daran, muss er mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Gläser haben keine Etiketten, Weinflaschen sollten jedoch richtig gekennzeichnet sein. Hält sich ein Winzer nicht daran, muss er mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Foto: dpa/Daniel Karmann

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach legt einem Winzer dem Kreis Trier-Saarburg zur Last, von April 2020 bis Anfang Juni 2021 in fünf Fällen falsch beschriftete Weine in den Verkehr gebracht zu haben. Laut den Anklägern hat er gegen Paragraf 25 des Weingesetzes verstoßen, indem er ein Erzeugnis mit irreführender Bezeichnung in Verkehr gebracht hat. Umgangssprachlich werden solche Vergehen Etikettenschwindel genannt.