Sanieren und Bauen im Ortskern

Wer sich mit dem Gedanken trägt, einen Altbau oder ein ortsbildprägendes Gebäude umzubauen oder eine Baulücke im Ortskern zu bebauen, sollte sich an die Verbandsgemeindeverwaltung (VG) Saarburg wenden. Denn die VG stellt für Private Mittel bereit, damit sie für im Ortskern befindliche Altbauten, für ortsbildprägende Gebäude beziehungsweise für unbebaute Baulücken professionelle Erstberatung erhalten.

 Wohn- und Lebensqualität in historischem Gebäude: Die Verbandsgemeinde Saarburg fördert die stilgerechte Restaurierung von Altbauten in Ortskernen. Unser Foto entstand in Mannebach. Foto: Verbandsgemeindeverwaltung

Wohn- und Lebensqualität in historischem Gebäude: Die Verbandsgemeinde Saarburg fördert die stilgerechte Restaurierung von Altbauten in Ortskernen. Unser Foto entstand in Mannebach. Foto: Verbandsgemeindeverwaltung

Saarburg. (red) Interessenten können von der Verbandsgemeinde Saarburg einen Zuschuss in Höhe von maximal 1000 Euro bekommen, falls sie bei einem Architekten folgende Leistungen nachfragen: Beratung zur regionaltypischen Gestaltung von Altbauten inklusive Gebäudeumfeld; Beratung zu (Um-)Nutzungskonzepten für leer- oder mindergenutzte Gebäude im Ortskern (zum Beispiel Wohn- und Ökonomiegebäude), Beratung zur regionaltypischen Gestaltung von Neubauten im Ortskern, zur Schließung von Baulücken. Insgesamt liegt das Hauptaugenmerk bei der Beratung auf der Außengestaltung. Fragen der Raumaufteilung des Gebäudes sind nicht Inhalt der Förderung. Wie kommen Interessenten an die Fördermittel heran? Sie beantragen (auch telefonisch unter der Nummer 06581/81-280 möglich) bei Thomas Wallrich, Moderator für ländliche Entwicklung bei der VG-Verwaltung Saarburg, die Beratungsförderung. Die Anträge werden nach folgenden Kriterien geprüft: Kriterium "Gebäude": Gebäude muss vor 1950 erbaut worden sein und innerhalb des zusammenhängend bebauten Bereiches eines Ortes der VG Saarburg liegen (kein Einzelgebäude; kein Außenbereich).

Baulücke muss im Ortsinnenbereich liegen



Kriterium "Freifläche": Die unbebaute Fläche/Baulücke muss im Ortsinnenbereich liegen und von Lage, Größe und Baurecht her bebaubar sein (keine Kleinstfläche, kein Bauplatz im Neubaugebiet). Kriterium "Zuwendungsempfänger": Der Antragsteller muss Eigentümer oder dinglicher Nutzungsberechtigter des Gebäudes beziehungsweise der Freifläche sein oder die Zustimmung des Eigentümers nachweisen. Die VG Saarburg informiert den Antragsteller und den Planer über die Antragsentscheidung und den gewilligten Förderbetrag. Der Antragsteller entscheidet dann, ob er den Planer beauftragen will. Warum fördert die Verbandsgemeinde den Ortskernerhalt ? Mit der großzügigen Erschließung von Bauland in Neubaugebieten kommen die Gemeinden dem starken Trend vieler Bauwilliger nach, am Ortsrand ein Eigenheim zu bauen und sich dort niederzulassen. Folge davon ist aber auch, dass Menschen aus der Dorfmitte ausziehen und der Ortskern mancherorts an Wohnbevölkerung verliert. Durch viele Zuzügler in den Gemeinden mit großer Nähe zu Luxemburg ist dies bisher in den meisten Ortsgemeinden der VG Saarburg (noch) nicht akut. Angesichts des demographischen Wandels, der in der Region bisher durch Zuzug von außen kompensiert wurde, stellt sich allerdings die Frage, ob für einige Orte eine Entvölkerung der Ortskerne droht. Mittelfristig besteht tatsächlich bei sinkenden Einwohnerzahlen die Gefahr, dass vor allem historische Bausubstanz in Dorfkernen nicht oder nur mindergenutzt wird und deshalb verfällt und dass die Orte dadurch insgesamt an Anziehungskraft für Einheimische, Neubürger, aber auch für Touristen verlieren. Wer an einem Beratungszuschuss interessiert ist, kann sich an die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg (Schlossberg 6, 54439 Saarburg) wenden. Thomas Wallrich, Telefon 06581/81-280, E-Mail: moderator@vg-saarburg.de wird weitere Informationen geben.

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