Handel Saarburger Schlachthof und Kreis einigen sich im Gebührenstreit

Saarburg · Seit Jahren hat sich der Schlachthofbetreiber gegen die Fleischbeschaugebühren der Kreisverwaltung, die seines Erachtens zu hoch waren, gewehrt. Für ihn ging es um einen sechsstelligen Betrag.

 Günther Sternberg betreibt in Saarburg einen den Schlachthof sowie eine Metzgerei in der Straße im Hagen.  Foto: Archiv/Alexander Schumitz

Günther Sternberg betreibt in Saarburg einen den Schlachthof sowie eine Metzgerei in der Straße im Hagen. Foto: Archiv/Alexander Schumitz

Foto: Alexander Schumitz

Seit 2014 streitet Günther Sternberg, Betreiber des Saarburger Schlachthofs, mit der Kreisverwaltung Trier-Saarburg über Gebühren für die Fleischbeschau. Nun haben er und die Kreisverwaltung sich laut einer Pressemitteilung des Gerichts in einer mündlichen Verhandlung vor dem Trierer Verwaltungsgericht geeinigt.

Der Kläger hatte 75 Gebührenbescheide von den Jahren 2014 bis 2020 angefochten. Seine Begründung: Sie gingen über die EU-Mindestgebühren hinaus und zwar in einem Umfang von etwa 266.000 Euro. Sternberg hatte laut einer Sprecherin des Verwaltungsgerichts alle strittigen Gebührenbescheide zwar bezahlt, aber Widerspruch gegen sie eingelegt.

Vorausgegangen war dem ein verwaltungsgerichtliches Verfahren, in dem es um einen einzigen Gebührenbescheid von 2014 ging. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte darin dem Schlachthofbetreiber Recht gegeben. Es hatte den Bescheid in einem Urteil vom Dezember 2020 aufgehoben mit der Begründung, dass die darin festgesetzte Gebühr die EU-Mindestgebühren übersteige.

2021 hat der beklagte Landkreis daraufhin auf Grundlage geänderter Kalkulationen rückwirkend für die in Streit stehenden Erhebungsjahre neue Satzungen erhoben. An der Höhe der strittigen Gebühren hat sich nach den Neuberechnungen im Ergebnis aber nichts geändert.

Da die Kreisverwaltung laut Gerichtssprecherin über die Widersprüche gegen die einzelnen Gebührenbescheide nicht entschieden hat, hat der Schlachthofbetreiber die Kreisverwaltung schließlich wegen Untätigkeit verklagt. Dabei ging es um Gebühren von insgesamt 312.000 Euro für die Jahre 2014 bis 2020.

In der mündlichen Verhandlung dieser Klage Ende Januar einigten sich die Beteiligten nun laut Verwaltungsgericht darauf, dass der Kreis die strittige Gebührensumme um 40.000 Euro (und nicht um die geforderten 266.000 Euro) reduziert. Zur Einigung gehört außerdem, dass sich die Beteiligten die Verfahrenskosten teilen.

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