Schlappe für Manns

KONZ. (sw) Neue Entwicklung in Sachen Kuag-Parkplatz: Im Rechtsstreit zwischen dem Textil-Unternehmen TWD Kuag und dem Landkreis Trier-Saarburg um das Gelände an der K 134 hat das Oberwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) dem Anwalt des Klägers Kuag gestern das Urteil zugestellt (8 A 11271/04.OVG). Demnach wird der Landkreis verpflichtet, die beantragte Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einzelhandelsmarktes positiv zu bescheiden.

Die Handelskette Lidl will auf dem Parkplatz einen neuen Markt eröffnen. Revision wurde nicht zugelassen. Damit hat das OVG das in einer mündlichen Verhandlung am 18. Februar dieses Jahres gefällte Urteil des Verwaltungsgerichts Trier gekippt. Das Verwaltungsgericht hatte sich der Auffassung von Bürgermeister Winfried Manns angeschlossen. Der hatte sich auf einen 22 Jahre alten Bebauungsplan der Stadt berufen, der nie amtlich ausgefertigt worden und somit auch nicht rechtsgültig geworden war. Danach war der Parkplatz ausschließlich als Gelände für den benachbarten Betrieb vorgesehen. Manns hatte den Plan nachträglich ausfertigen und bei der Kreisverwaltung genehmigen lassen. Er ließ auf Nachfrage unserer Zeitung gestern ausrichten, er habe das Urteil noch nicht gesehen. Der TV berichtet in einer seiner nächsten Ausgaben ausführlich.

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