Schneideverbot für Hecken und Bäume von März bis September

Konz · Alle Grundstücks- und Gartenbesitzer aufgepasst: Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, während der Brutzeit der Vögel vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze abzuschneiden. Zulässig sind in diesem Raum nur schonende Form- und Pflegeschnitte.


Während das bis 2010 nur in der freien Natur gegolten hatte, ist diese Regelung auch im besiedelten Bereich zu beachten. Das dient dem allgemeinen Artenschutz, da von März bis Oktober insbesondere Vögel die verschiedenen Gehölzstrukturen für ihre Brut, aber als Deckung und Nahrungsquelle während der Brutzeit benötigen. Die Vorschrift gilt nicht dem Erhalt von Gehölzen, sondern lediglich einer zeitlich angepassten und damit naturverträglicheren Planung. Das Verbot lässt im Einzelfall Ausnahmen zu, die hohen Anforderungen unterliegen. Diese prüft im Einzelfall die Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Bei unabwendbaren Schnitt- oder Rodungsmaßnahmen an Gehölzen sollten sich die Grundstücksbesitzer an die untere Naturschutzbehörde unter Telefon 0651/715-315 wenden. red

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