Schuldenberg wächst auf 408 000 Euro

Zwei schlechte Nachrichten gab es für die Mitglieder des Kanzemer Gemeinderats: Der Bürgermeister legt sein Amt im August nieder, und die Schulden der Gemeinde sind auf 408 000 Euro angewachsen. Zudem beschloss das Gremium höhere Grabgebühren.

Kanzem. (kdj) Treten die Vorausberechnungen der kommunalen Haushälter ein, wird die Ortsgemeinde Kanzem zum Jahresende 2011 rund 408 500 Euro Schulden haben, nur knapp 140 000 Euro davon stammen aus dem "Planjahr" 2011.

Das Schuldenwachstum ist unter anderem auf den schon beschlossenen Aus- und Umbau der Brückenstraße und der Saarburger Straße zurückzuführen. Der Haushalt wurde mit einer Enthaltung verabschiedet.

Neben dem hohen Defizit im Gemeindeetat mussten die Kanzemer während der jüngsten Gemeinderatssitzung eine weitere schlechte Nachricht verdauen. Ortsbürgermeister Günter Frentzen teilte mit, dass er sein Amt spätestens am 17. August dieses Jahres aus gesundheitlichen Gründen niederlegen wird. Daraufhin beschlossen die Ratsmitglieder einstimmig, dass am 7. August ein Nachfolger gewählt werden soll.

Eine Mehrheit gab es auch für das Vorhaben, dass der Ort am Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft 2011" teilnehmen soll. Acht von elf Ratsmitgliedern stimmten dem Vorschlag zu.

Intensiv diskutiert wurde über die von der Kommunalaufsicht geforderte Erhöhung der Friedhofsgebühren, die bisher nicht kostendeckend waren.

Das Gremium ließ sich die höheren Preise für Reihen-, Doppel- und Urnengräber detailliert aufschlüsseln, bevor es den Änderungen zustimmte. Bis auf die Preise für Kindergräber sind alle Gebühren deutlich gestiegen (siehe Extra).

ExtraNeue Friedhofsgebühren: Kaufgräber für Ortsansässige kosten jetzt 700 statt bisher 650 Euro, Doppel-Urnengräber 800 Euro (vorher 650 Euro). Für Reihengräber zahlen ortsansässige Erwachsene 700 Euro (vorher 340 Euro), der Preis für ein Kindergrab (170 Euro) wird nicht erhöht. Für Ortsfremde gelten besondere Vereinbarungen. Für die Grabanfertigung werden berechnet: Erwachsenengrab 460 Euro (bisher 383 Euro); Kindergrab 300 Euro (bisher 230 Euro); Urnengrab 150 Euro (bisher 102 Euro), Tiefengrab 610 Euro (bisher 536 Euro). Die Benutzung der Leichenhalle wird pro Beisetzung mit 110 Euro (vorher 60 Euro) berechnet. (kdj)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort