Urteil nach Überfall Konzer Schmuckräuber müssen nach Überfall ins Gefängnis (Update)

Trier/Konz · Sechs Jahre für den Drahtzieher und drei für den Fluchtwagenfahrer: So lang sind die Freiheitsstrafen, die das Landgericht verhängt hat. Einer der beiden könnte aber früher frei kommen.

Konzer Schmuckräuber müssen nach Überfall ins Gefängnis
Foto: TV/Marion Maier

Schuldig. Die beiden Männer, die am Mittwoch auf der Anklagebank im Landgericht Trier sitzen, waren laut dem Urteil am 21. September 2018 an einem Raubüberfall auf ein Schmuckgeschäft in Konz beteiligt. Nach vier Verhandlungstagen und etlichen Zeugenaussagen ist die Beweislast aus Sicht des Gerichts erdrückend.