Schulstreit: Gericht gibt Land recht

Das Land ist nicht verantwortlich für den Ausfall von Unterrichtsstunden im Wittlicher Peter-Wust-Gymnasium. Zwölf Tage nach der Verhandlung hat das Trierer Verwaltungsgericht am Montag dieses Urteil gefällt. Die Klägerin will ein Berufungsverfahren.

Wittlich. (cmk) Das Land tut den Umständen entsprechend genug, um die mangelhaften Zustände am Wittlicher Peter-Wust-Gymnasium (PWG) zu beheben. Die Klage einer Mutter gegen das Land Rheinland-Pfalz, mit der sie bessere Lernbedingungen an der Schule ihrer Tochter erkämpfen wollte, wird abgewiesen. So lautet der Tenor des Urteils, dass am Montag das Verwaltungsgericht Trier verkündet hat. Die Verhandlung war bereits vor zwölf Tagen (der TV berichtete).

Vorbei ist der Rechtsstreit für die Klägerin, CDU-Kommunalpolitikerin und Rechtsanwältin Margit Bastgen, damit noch nicht. Sie hat nach Erhalt des Urteils die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Koblenz beantragt.

Das Urteil schreckt sie nicht ab: "Die Begründung, mit der die Klage abgewiesen wurde, überzeugt nicht", sagt Bastgen.

Sie fühlt sich sogar in ihrer Position bestärkt. Das Gericht bestätige, dass die Kinder des PWG gegenüber Schülern an anderen Gymnasien benachteiligt würden. Es stelle auch fest, dass dauerhafte Lernbeeinträchtigungen zu erwarten sind. Deshalb blickt sie zuversichtlich auf das mögliche Berufungsverfahren.

Unter anderem wollte Bastgen mit ihrer Klage erreichen, dass die Unterrichtsausfälle in der Klasse ihrer Tochter reduziert werden. Zu den Fehlzeiten ist es gekommen, weil der Unterricht für 550 der 990 PWG-Schüler seit November 2009 an zwei Standorten stattfindet. Schüler und Lehrer müssen deshalb zwischen dem Wittlicher Stadtrand und dem sechs Kilometer entfernten Stadtteil Wengerohr pendeln. Der Doppelstandort wurde notwendig, weil über Nacht ein Nebengebäude am ursprünglichen Standort einsturzgefährdet geschlossen werden musste. Dieser Klageanlass war für das Gericht zugleich ein Argument für sein Urteil. Zwar komme es am PWG derzeit im Vergleich zu anderen Gymnasien unstreitig zu Verkürzungen von Unterrichtsstunden. Diese Ungleichbehandlung könne aber mit der Verteilung des Unterrichts auf zwei Standorte begründet werden. Das Land sei nicht untätig gewesen, sondern habe Maßnahmen ergriffen, um die Missstände zu bekämpfen. Dazu gehören die Schaffung von eineinhalb neuen Lehrerstellen und die Einstellung einer pädagogischen Fachkraft. Auch die für das nächste Schuljahr geplanten Schritte - Blockunterricht, Einführung zweier großer Pausen sowie Schaffung einer weiteren Lehrerstelle - sprechen laut Gericht für die Arbeit der Landeschulbehörde, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier.

"Das Urteil hat unsere Position bestärkt", sagt ADD-Sprecherin Eveline Dziendziol. Trotzdem wolle ihre Behörde die Situation am PWG weiterhin verbessern. Zurzeit laufe ein Einstellungsverfahren für einen weiteren Lehrer.

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