Sechsjähriger Rechtsstreit zu Ende

FREUDENBURG. Der seit sechs Jahren dauernde Hangrutsch-Rechtsstreit zwischen der Gemeinde und Hausbesitzer Stefan Braunshausen ist zu Ende. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die vorsorglich eingelegte Revision beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz wieder zurückzuziehen.

 Damals noch im Unklaren über die Zukunft seiner Familie, heute auf der sicheren Seite: Stefan Braunshausen an seinem von dem Hangrutsch bedrohten Haus.Foto: TV -Archiv/Andreas Jacob

Damals noch im Unklaren über die Zukunft seiner Familie, heute auf der sicheren Seite: Stefan Braunshausen an seinem von dem Hangrutsch bedrohten Haus.Foto: TV -Archiv/Andreas Jacob

Nach TV -Informationen ist die Abstimmung in nichtöffentlicher Sitzung äußerst knapp ausgefallen: Neun Ratsmitglieder (einschließlich Ortsbürgermeister Bernd Gödert) haben sich gegen die Revision entschieden, acht waren dafür. Die Mehrheitsverhältnisse im Rat sehen wie folgt aus: acht SPD, je vier CDU und Freie Wählergruppe. Ortsbürgermeister Gödert gehört der SPD an und durfte mitstimmen. Der Rechtsstreit zwischen Häuslebauer Stefan Braunshausen und der Gemeinde ist seit Jahren das beherrschende Thema in dem rund 1600 Einwohner zählenden Dorf (der TV berichtete mehrfach). Ortsbürgermeister "erleichtert"

Im März hatte das Oberlandesgericht entschieden, dass die Gemeinde für alle entstandenen und zukünftigen Schäden am Haus des Klägers Stefan Braunshausen bezahlen muss, gleichzeitig aber die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen. Ortsbürgermeister Gödert ist "erleichtert", dass der Gemeinderat sich gegen die Revision entschieden hat. Ein renommierter Rechtsanwalt habe die Chancen auf Erfolg einer Revision geprüft und sei zu dem Ergebnis "aussichtslos" gekommen, zitiert er den Rechtsbeistand. Vor diesem Hintergrund habe der Rat abwägen müssen, was "gut für die Bürger von Freudenburg ist". Gödert wertet die Entscheidung des Gemeinderates auch als Beitrag, um das Vertrauen der Bürger in die Politik wieder herzustellen, hofft aber gleichzeitig, dass der Beschluss dazu beiträgt, dass nicht jeder Hausbesitzer im rutschgefährdeten Baugebiet Eiderberg, der einen Riss an seinem Anwesen hat, mit Schadenersatzforderungen an die Gemeinde herantritt. Der Ortsbürgermeister betont, dass "wir auf die Ehrlichkeit der Leute angewiesen sind". Hintergrund ist, dass die Gemeinde durch die Anerkennung des OLG-Urteils mit möglichen Forderungen von anderen Hausbesitzern, denen Schäden durch Hangrutschungen entstanden sind oder entstehen könnten, konfrontiert werden könnte. "Ich war immer gegen die Prozesse, die jetzige Entscheidung ist längst überfällig. Solche Dinge regelt man im Dorf, nicht vor Gerichten", sagt Alois Zehren, Beigeordneter der Gemeinde, der schon zu der Zeit, als die SPD im Gemeinderat noch in der Minderheit war, sich gegen die Prozesse ausgesprochen hatte. "Die Gemeinde muss mögliche Schadensersatzforderungen von Stefan Braunshausen bezahlen. Die Sache ist geklärt. Die Sanierung des Hanges ist ja bereits von der Gemeinde und durch Zuschüsse des Landes bezahlt worden", kommentierte Bürgermeister Günther Schartz das Urteil. Er hätte sich gewünscht, dass vor der Ratsentscheidung die Frage, ob die Gemeinde in Revision geht oder nicht, noch mal geprüft werde. Denn der Gemeindeversicherungsverband hätte bereits Deckungszusage für die BGH-Prozesskosten gegeben. Schartz hält es nach wie vor für wichtig zu klären, welches Wissen ein Ortsbürgermeister (Vorgänger von Bernd Gödert, Michael Braunshausen) über Vorgänge in der Vergangenheit haben muss. Das gelte auch für seine Verwaltungsmitarbeiter, die für die Erledigung der Ortsgeschäfte zuständig seien. Stefan Braunshausen will sich zum Beschluss des Gemeinderats derzeit nicht äußern.

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