Seltsamer Schweinefund

Der Pächter einer Jagd bei Palzem hat am Samstag die Reste von vier toten Wildschweinen in seinem Jagdgebiet gefunden. Die Polizei ermittelt wegen Wilderei. Kreisjagdmeister Rolf Kautz bezweifelt indessen, dass es sich bei dem Fall überhaupt um Wilderei handelt.

Palzem. Zwei Frischlinge und zwei erwachsene Wildschweine sind tot. Der luxemburgische Jagdpächter der Helfant-Wehr bei Palzem, der gestern nicht zu erreichen war, hat die Überreste der Tiere - Köpfe, Innereien und Schwarten - am Samstag in seinem Jagdgebiet gefunden und dies der Polizei gemeldet (der TV berichtete). Erste Untersuchungen haben ergeben, dass die Schweine vermutlich mit Schlingen gefangen wurden und dann qualvoll erstickt sind.

Die Polizei geht davon aus, dass Wilderer am Werk waren, und ermittelt zurzeit wegen des Strafbestands der "Jagdwilderei" (siehe Extra). "Wir haben bisher noch keine Hinweise auf die Täter", sagt Heribert Kirf, Kriminalhauptkommissar in der Polizeiinspektion in Saarburg. Fest stehe nur, dass die Fundstelle der Überreste der vier Wildschweine nicht die Stelle ist, wo sie getötet wurden.

Erschwerend kommt ein Verstoß gegen das Bundesjagdgesetz hinzu. Verboten ist laut Paragraf 19, "Schlingen jeder Art, in denen sich Wild fangen kann, herzustellen, feilzubieten, zu erwerben oder aufzustellen". Zudem sind Fallen verboten, die Tiere "nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten". Im Gegensatz zur Polizei hält der Kreisjagdmeister der Kreisgruppe Trier-Saarburg, Rolf Kautz, rein gar nichts von dem Wilderei-Verdacht. "Das hat nichts mit Wilderei zu tun", sagt Kautz. "Mysteriös" nennt er den Sachverhalt. Er denkt nicht, dass Wilderer vier Schweine auf einmal töten würden. Dass zudem noch die Aufbrüche und Schwarten gefunden worden sind, kann er auch nicht verstehen. Normalerweise nähmen Wilderer ihre Beute mit und hinterließen am Ort des Geschehens keinerlei Spuren. "Wilderei kommt bei uns extrem selten vor", sagt Kreisjagdmeister Kautz. Die Polizeistatistik bestätigt ihn. Die letzten Zahlen zur Wilderei stammen aus dem Jahr 2007. Im gesamten Zuständigkeitsbereich des Trierer Polizeipräsidiums, zu dem auch die Eifelkreise, der Kreis Bernkastel-Wittlich und der Kreis Birkenfeld gehören, waren damals nur 26 von 38 500 registrierten Straftaten Fälle von Wilderei. In den Bereich Trier-Saarburg fielen davon nur sieben Fälle.

Extra
Jagdwilderei ist im Paragraf 292 des Strafgesetzbuchs geregelt. Besonderheit des Jagdrechts ist, dass Wild als "herrenlos" gilt. Das heißt, dass wilde Tiere keinen Eigentümer haben. Legal jagen können nur Eigentümer oder Pächter eines Jagdgebietes sowie Leute mit Genehmigungen im Sinne des Jagdausübungsrechts - zum Beispiel Förster. Auch ein Wildunfall kann als Wilderei geweretet werden, wenn der Unfall nicht gemeldet oder sogar das Tier vom Unfallort entfernt wird.

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