Sexualstraftäter bleibt weiter in Psychiatrie

Wittlich/Trier · Ein 50-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, der 2011 wegen besonders schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden war (der TV berichtete), wird auch seine verbleibende Haftzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus und nicht im Gefängnis verbringen. Dieses Urteil verkündete gestern die dritte Große Jugendkammer des Landgerichts Trier.

Der Gerichtstsermin war Folge einer Revision des Angeklagten. Der Mann hatte Mitte 2009 in Wittlich eine Zehnjährige aus dem Bekanntenkreis mit einem Messer gezwungen, den Geschlechtsverkehr zu dulden. Der Bundesgerichtshof hatte mit einem Beschluss vom September 2011 die damals angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus überprüft und zur erneuten Entscheidung an die Kammer zurückverwiesen.
Das Urteil ist rechtskräftig, da alle Beteligten erklärt haben, keine Revision einzulegen. red

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