Sexuelle Nötigung: Täter muss in die Psychiatrie

Trier · Ein 18-Jähriger aus dem Kreisgebiet ist wegen versuchter sexueller Nötigung und Körperverletzung zu einer dreijährigen Jugendstrafe und zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt worden. Er soll versucht haben, eine 17-Jährige aus der Verbandsgemeinde Trier-Land zu vergewaltigen.

Trier. Trier. Hat der schmächtige Bursche mit der schüchternen, leisen Stimme das wirklich getan? Man traut es dem 18-Jährigen, der eher aussieht wie 15, kaum zu, dass er schon vier Mädchen von hinten angegriffen, geschlagen und zu Boden gerissen hat, um sie zu vergewaltigen.
Zum Äußersten ist es nie gekommen, weil sich die Opfer gewehrt haben und er die Flucht ergriff. Mit 14 schlug Peter (Name geändert) das erste Mal zu; die Jugendkammer des Trierer Landgerichts beurteilte gestern jedoch nur den jüngsten Vorfall der Serie: den Überfall auf ein Mädchen auf dem Friedhof eines Ortes in der Verbandsgemeinde Trier-Land im November 2011 (der TV berichtete).
Eindeutiges Charakterbild


Als nach dreistündiger Verhandlung Richter Albert Keimburg das Urteil verkündet (drei Jahre Jugendstrafe und Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus wegen versuchter sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung) sind irgendwie alle erleichtert: Gericht, Staatsanwaltschaft, Nebenkläger, Verteidigung, Opfer und Täter. Entscheidenden Anteil daran hat ein psychiatrisches Gutachten, das ein eindeutiges Charakterbild des Angeklagten zeichnet. Die Psychologin beschreibt Peters problematische Kindheit, die zerrütteten Familienverhältnisse, seine Entwicklungsstörungen, die Unreife.
Starke Stimmungswechsel


In Schule und Freizeit fällt immer wieder seine emotionale Strukturlosigkeit auf - mal ist er himmelhochjauchzend, mal zu Tode betrübt. Peter versuche, seine zur sexuellen Befriedigung erdachten, krankhaften Gewaltfantasien in die Tat umzusetzen, sagt die Sachverständige. Auch eine Sexual-Therapie in einem Jugendzentrum, die er nach Verkündung einer zweijährigen Bewährungsstrafe für die ersten drei Taten antritt, kann ihn nicht davon befreien.
Im Gegenteil: Die Tagträume von Vergewaltigungen ergänzt Peter um fiktive "Machtinstrumente", ein Messer und ein Seil. Auch er ahnt wohl, dass man die Gesellschaft vor ihm schützen muss, dass seine Sex-Fantasien im schlimmsten Fall eine Frau das Leben kosten könnten. Aufrichtig seine letzten Worte im Verfahren: eine Entschuldigung an das Opfer und deren Eltern.
Nun bekommt der Jugendliche die therapeutische Hilfe, die ihn von seinem Leiden erlösen soll. Die dreijährige Jugendstrafe wird er wohl nicht verbüßen müssen, weil die Zeit in der Psychiatrie angerechnet wird. Dass er bereits nach drei Jahren in die Freiheit entlassen wird, ist unwahrscheinlich. alf

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort