"Sie gehören zur Elite des Landes"

Konz · Mit einer Feierstunde im Atrium Hotel in Mainz hat die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (SBK) 59 neu bestellte Steuerberater willkommen geheißen. Zu ihnen gehört Markus Trierweiler aus Konz.

 Edgar Wilk (rechts) und Salvatore Barbaro (links) gratulieren Markus Trierweiler aus Konz. Foto: privat

Edgar Wilk (rechts) und Salvatore Barbaro (links) gratulieren Markus Trierweiler aus Konz. Foto: privat

Konz. "Die anspruchsvolle Prüfung zum Steuerberater kann nur bestehen, wer die Attribute Fleiß, Disziplin und Leidenschaft für das Steuerfach aufweist. Sie gehören nun zur Elite der Steuerexperten in Rheinland-Pfalz", lobte SBK-Präsident Edgar Wilk die neu bestellten Steuerberater. Der hohe Anspruch bei der Aus- und Fortbildung des steuerberatenden Berufsstands sei alternativlos angesichts des sich ständig ändernden Steuerrechts.
Zugleich betonte Wilk, dass mit der bestandenen Steuerberater-Prüfung auch ein großes Maß an Verantwortung einhergehe: "Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit und Verschwiegenheit sind die Merkmale eines jeden Steuerberaters. Die Bewahrung des hohen Ansehens und Vertrauens, das Steuerberater als Vertreter des Steuerbürgers genießen, liegt nun auch ein Stück weit in Ihren Händen." Insgesamt gibt es rund 3600 Steuerberater in Rheinland-Pfalz.
Salvatore Barbaro, Staatssekretär im Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz, sagte in seiner Festrede: "Mit Ihrer Bestellung dürfen Sie sich künftig - wie Ihre Kammer es ausdrückt - als Pfadfinder im Steuerrecht betätigen. Wir brauchen Vorbilder, die Werte leben. Und ich sehe gerade die Steuerberater auch in der Verantwortung dafür, dass in unserer Marktwirtschaft nicht Profit und Gier das Handeln bestimmen, sondern auch moralische Werte und Tugenden zur Geltung gebracht werden. Denn gerade in einem komplizierten Regelwerk ist Rechtschaffenheit und ein wertorientiertes Handeln durch noch so viele gesetzliche Regelungen nicht zu ersetzen."
Über Jahre hinweg hatten die neu bestellten Steuerberater neben ihrem Beruf für Prüfungsgebiete wie steuerliches Verfahrensrecht, Betriebswirtschaft und Erbschaftsteuerrecht gelernt. Nach ihrer Bestellung dürfen sie nun den geschützten Titel "Steuerberater" tragen. red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort