Skurriles Verfahren nach Mord in Konz: Wer räumt den Tatort auf?

Konz/Trier · Wer muss nach (Gewalt-)Verbrechen eigentlich sauber machen? Die Polizei ist jedenfalls nicht verantwortlich. Das zeigt ein aktueller Fall am Amtsgericht Trier, der mit den Ermittlungen nach einem Mord in Konz zusammenhängt. Dort haben Siegelmarken zu einem Rechtsstreit geführt.

Skurriles Verfahren nach Mord in Konz: Wer räumt den Tatort auf?
Foto: Polizei Rheinland-Pfalz

Stirbt ein Mensch gewaltsam, bleibt etwas zurück. Zunächst ist da die Leiche, die irgendwann zur Untersuchung weggebracht wird. Dann gibt es oft andere offensichtliche Spuren der Gewalttat wie Blut oder beschädigte Gegenstände.

Oft lassen auch die Ermittler Überreste ihrer Arbeit am Tatort zurück. Denn irgendwann kommen die Experten für die Spurensicherung, im Kollegenkreis liebevoll Spusi genannt. Sie suchen alles ab nach (Tat-)Werkzeugen, Haaren, Fingernägeln, Hautresten oder anderen Überbleibseln, die auf den möglichen Täter hinweisen. Später vor Gericht können sie als Beweis verwertet werden. Dabei dürfen die Spusi-Mitarbeiter den Tatort zwar möglichst nicht verändern. Aber sie nutzen auch Hilfsmittel wie Rußpulver oder chemische Verbindungen, um Fingerabdrücke oder schwer feststellbare Spuren zutage zu fördern.

Farbkleckse und Klebereste

"Es kann auch mal ein Farbklecks zurückbleiben", sagt ein erfahrener Kriminalbeamter, der nicht namentlich genannt werden möchte, im Gespräch mit dem TV. Wenn die Spusi fertig ist, verlässt sie das Haus. Damit kein Unberechtigter hineingeht und den Tatort verändert, kleben die Ermittler sogenannte Siegelmarken zwischen Türen und Türrahmen (wie im Bild oben). So sehen sie sofort, wenn jemand sich widerrechtlich Zutritt zu einem Tatort verschaffen will. Irgendwann wird der Tatort wieder freigegeben. Die Überreste samt Siegelmarken bleiben dort.

So ist es auch im Sommer 2015 nach dem Mord an einer Rentnerin in Konz geschehen. Das Landgericht Trier hatte im Juli einen 41-Jährigen wegen Mordes an einer 63-Jährigen zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Der Mann soll die Frau bei einem Einbruch in ihrem Wohnhaus erwürgt haben. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Während das Hauptverfahren wegen einer Revision noch nicht endgültig abgeschlossen wurde, ist ein mit dem Mordfall zusammenhängendes Verfahren wegen versuchten Betrugs eingestellt worden. Laut einem Sprecher des Amtsgerichts muss ein Verwandter des Mordopfers dafür 600 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Obwohl der Fall auf den ersten Blick nichtig wirkt, ist er laut Polizei und Staatsanwaltschaft einzigartig. Auslöser sind Tatortüberreste nach dem Mord im Jahr 2015: Der Verwandte des Opfers hatte das Haus nach der Tat geerbt und forderte von der Polizei, dass sie Überreste der Siegelmarken entfernen oder eine neue Tür einbauen solle.

Nebenkläger wird Angeklagter

Er ließ sich von einer Firma ein Angebot machen, sein Anwalt setzte ein entsprechendes Schreiben ans Polizeipräsidium auf. Der Mann, der zuvor noch als Nebenkläger im Mordprozess aufgetreten war, fand sich daraufhin Ende November selbst auf der Anklagebank des Amtsgerichts Trier wieder. Er musste sich wegen versuchten Betrugs verantworten. Er habe sich eine neue Tür ergaunern wollen, obwohl die Beamten nur ihre Arbeit am Tatort erledigt hätten und zudem noch vorbildlich den Mord aufgeklärt hätten, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte habe behauptet, dass die Tür nicht zu reparieren sei und fast 5000 Euro verlangt, obwohl die Siegelmarken einfach zu entfernen gewesen seien, argumentierte die Anklage. Die Klebereste seien keineswegs einfach zu entfernen gewesen, und ihm sei es nicht um das Geld, sondern nur um die Entfernung der Siegelmarken gegangen, verteidigte sich der Mann. Diese hätten ihn an den schrecklichen Mord erinnert. Bevor es am Mittwoch zum Urteil kam, wurde das Verfahren eingestellt.

Dass Hinterbliebene eines (Mord-)Opfers die Polizei auffordern, Siegelmarken oder ähnliche Hinterlassenschaften von einem Tatort zu entfernen, sei in Trier noch nie vorgekommen. Da sind sich Vertreter der Polizei und der Staatsanwaltschaft einig. Es gibt wie in der bekannten Fernsehserie "Tatortreiniger" auch in der Realität Firmen, die sich auf die Reinigung von Leichenfundorten spezialisiert haben. Polizisten dürfen Tatorte aber zurücklassen, wie sie vorgefunden wurden. Putzen müssen die Beamten nicht. Das ergibt das Gerichtsverfahren. Doch in dem Konzer Fall haben sie es trotzdem getan und die Siegelmarken schließlich entfernt - aus Sicht der Polizei war das eher kulant als rechtlich erforderlich.Extra

Bürger können keinen Schadenersatzanspruch gegen einzelne Polizeibeamte geltend machen. In Artikel 34 des Grundgesetzes ist geregelt, dass im Schadenfall prinzipiell der Dienstherr haftet. Bei Polizisten haftet das Land Rheinland-Pfalz mit seinem Vermögen. Nur wenn Beamte grob fahrlässig handeln, kann der Dienstherr sie persönlich in Regress nehmen - zum Beispiel wenn Polizisten betrunken einen Dienstwagen beschädigen würden.
Laut Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gibt es mehrere Gesetze und Stellen zur Schadensregulierung. Werde zum Beispiel ein Angeklagter freigesprochen, dessen Auto die Polizei im Rahmen der Strafverfolgung beschädigt habe, müsse der Freigesprochene den Schaden vor Gericht geltend machen, erklärt ADD-Sprecherin Eveline Dziendziol. In solchen Fällen greift das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen.
Ansprüche können auch aus dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz abgeleitet werden. Vermieter können laut ADD zum Beispiel Geld einfordern, wenn bei einer polizeilichen Aktion die Tür in einer ihrer Mietwohnungen eingetreten wurde. Die ADD-Schadensregulierungsstelle dafür ist in Koblenz. cmk

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