Behörden Kreisverwaltung an Fastnacht erreichbar
Trier · Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg einschließlich ihrer Nebenstellen bleibt am Rosenmontag, 4. März, ganztägig geschlossen. An Weiberfastnacht, 28. Februar, und Fastnachtsdienstag, 5. März, sind die Verwaltungsgebäude vormittags bis 12 Uhr für das Publikum geöffnet.
An Weiberfastnacht ist die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle in Trier nur vormittags in der Zeit von 7 bis 12 Uhr geöffnet. Die beiden Außenstellen in Hermeskeil und Saarburg öffnen unverändert von 7.30 bis 10.30 Uhr. Alle Kraftfahrzeugzulassungsstellen sind an Rosenmontag und Fastnachtsdienstag geschlossen.