Sozialdienst für Raser

Zu Berichten über Raser im Raum Kell (TV vom 8. und 11. Juli):

Am Dienstagmorgen, 7. Juli, sind zahlreiche Verkehrsteilnehmer auf dem Weg von Schillingen nach Kell in einer 70er-Zone nur zufällig einem wahrscheinlich tödlichen Frontalzusammenstoß entgangen (auch ich). Ein Tag später fährt auf der B 407 ein Sportwagenfahrer Tempo 131 ebenfalls in einer 70er-Zone und wird mit 100 Euro Bußgeld "bestraft".

Meiner Meinung nach sind solche Raser charakterlich zum Führen eines Fahrzeugs nicht geeignet und haben durch ihr Verhalten ihr Recht zur Teilnahme am Straßenverkehr verwirkt. Sie sollten zu mehrmonatigem Sozialdienst auf einer Unfallstation verpflichtet werden und erst nach erwiesen erfolgreicher psychologischer Behandlung ihren Führerschein zurückbekommen.

Günter Blatt, Schillingen

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