SPD fordert Informationen nach Ampel-Urteil

Konz · Konz (cmk) Die SPD-Fraktion hat in der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderats von der Konzer Verwaltung Informationen zum weiteren Vorgehen im Streit um den möglichen Bau einer Fußgängerampel in Oberbillig gefordert. Das Verwaltungsgericht Trier hat die bisherigen Entscheidungen der Verbandsgemeinde und des Kreisrechtsausschusses gegen den Bau einer Fußgängerampel in Oberbillig aufgehoben ("Urteil im Oberbilliger Ampelstreit", TV vom 29. Juni).

Die Verwaltung muss demnach die Verkehrssituation neu prüfen, bewerten und entscheiden, wie sie die Straße sicherer machen will.
Die VG-Ratsmitglieder haben in diesem Rahmen darum gebeten, über die Entscheidung der Verwaltung frühzeitig informiert werden zu wollen. Der hauptamtliche Beigeordnete der VG, Joachim Weber, erklärte, dass die Verwaltung das gerne über den Ältestenrat machen wolle, in dem alle Parteien durch die Fraktiosvorsitzenden vertreten sind. Noch sei keine Entscheidung gefallen, ob die VG Berufung einlegen werde, betont er. SPD-Ratsmitglied Helmut Ayl appellierte an Weber, dass die Verwaltung die Entscheidungen schneller fällen möge als beim ersten Mal. Im Frühjahr 2016 hatte die Verwaltung den Bescheid zur Ampel knapp ein Jahr nach dem Antrag der Klägerin aus Oberbillig verschickt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist ein weiterer Zwischenschritt in einem seit 2014 laufenden Verfahren. Eine fast erblindete Frau aus Oberbillig setzt sich seitdem im Namen der Sicherheit für den Bau einer Fußgängerampel ein. Im Konzer Rathaus stößt die Forderung bisher nicht auf Gegenliebe.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort