SPD wehrt sich gegen Golfpark-Beschluss

Weil zwei in Golfpark-Angelegenheiten befangene Mitglieder des Verbandsgemeinderats ihr Mandat an unbefangene Nachfolger abgegeben haben, wurde ein Beschluss des VG-Gremiums zur Weiterentwicklung des Golfpark-Projekts möglich. Dagegen wehren sich nun die SPD-Fraktion und die Gemeinde Temmels mit einem "Kommunalverfassungsstreitverfahren".

Konz. Eine Sitzung mit Nachspiel: Die SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat Konz und die Gemeinde Temmels haben ein Kommunalverfassungsstreitverfahren gegen den Beschluss des VG-Rats vom 19. Juni zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes "Golfpark" eingeleitet. Die Klage sei am Donnerstag beim Verwaltungsgericht Trier eingereicht worden, teilt Fraktionsvorsitzender Lothar Rommelfanger in einer Pressemitteilung mit.

In der damaligen Sitzung hatten die in Golfpark-Angelegenheiten befangenen Ratsmitglieder Peter Greif (CDU) und Hans Wacht (FDP) ihr Mandat niedergelegt und somit den Weg frei gemacht für ihre unbefangenen Nachfolger Andreas Koltes (CDU) und Jürgen Thelen (FDP). Durch diese zwei zusätzlichen Stimmen kam die Zwei-Drittel-Mehrheit aus CDU-, FWG- und FDP-Stimmen zusammen, die in der Ratssitzung benötigt wurde, um die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans "Golfpark" gegen den Willen der Temmelser Ratsmehrheit zu beschließen.

Wacht und Greif hatten ihren Rücktritt damit begründet, dass sie dem Golfpark-Projekt auf dem Fellericher Plateau noch eine Chance geben wollten (der TV berichtete). An ihrer Haltung hat sich auch nach der Klage nichts geändert. "Es war der richtige Weg", sagt Hans Wacht im TV-Gespräch. Es gebe einen rechtlichen Rahmen, in dem er sich mit dem Schritt bewegt habe. Und Peter Greif sagt auf TV-Anfrage: "Ich bin von Anfang an für das Golfpark-Projekt. Und ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass das Projekt vorangeht." Dieser Wunsch sei der alleinige Grund dafür gewesen, dass er sein Mandat niedergelegt habe.

SPD-Vorwurf: Rechtsmissbrauch



Dieser aus Sicht der SPD-Fraktion rechtsmissbräuchliche Mandatsverzicht konterkariere den Sinn des Paragrafen 22 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung, so Rommelfanger. Der Passus besagt, dass "Bürger oder Einwohner, die ein Ehrenamt oder eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, sowie hauptamtliche Bürgermeister und Beigeordnete nicht beratend oder entscheidend mitwirken dürfen", wenn die Entscheidung ihnen selbst oder nahen Verwandten "einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann". Rommelfanger kommt in der Presse-Mitteilung dann zum Schluss: "Ein Mandatsverzicht, durch den die befangenen Ratsmitglieder gerade diejenigen persönlichen wirtschaftlichen Vorteile erreichen, deretwegen sie von der Abstimmung kraft Gesetzes ausgeschlossen sind, darf in einem Rechtsstaat keinen Bestand haben."

Die Gemeinde Temmels schließe sich der Klage an, sagt Ortsbürgermeister Joachim Mimler (SPD): "Wir sind ja die Geschädigten." Der Umstand, dass der Beschluss des Gemeinderates gegen die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans überstimmt worden ist, sei ja vielleicht noch im rechtlichen Rahmen. "Aber durch die Art und Weise, wie das abgelaufen ist, haben wir berechtigten Grund zu klagen", sagt Mimler.

Karl-Heinz Frieden, Erster VG-Beigeordneter und zurzeit Vertreter von Bürgermeister Winfried Manns, möchte sich zur Klage nicht äußern, da sie in der Verwaltung noch nicht vorliege.EXTRA Kommunalverfassungsstreitverfahren: "Kommunalverfassungsstreitverfahren sind Streitverfahren zwischen den Organen einer Selbstverwaltungskörperschaft oder innerhalb dieser Organe. Gegenstand eines solchen Klageverfahrens sind Maßnahmen auf der Grundlage kommunalverfassungsrechtlicher Kompetenzen, Rechte und Pflichten zur Regelung und Gestaltung der inneren Organisation und Willensbildung im Verhältnis zu anderen Organen oder Teilen hiervon. " Quelle: Kommunalbrevier Rheinland-Pfalz

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