Spenden-Sammelverbot für Children's Network

Trier. (red) Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier hat der "Children's Network International gGmbH" mit Sitz in Berlin mit sofortiger Wirkung ein Verbot für Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz erteilt.

Zudem muss die Gesellschaft den Bankeinzug von Dauerspenden aus Rheinland-Pfalz stoppen. Da keine Rechtsmittel eingelegt wurden, ist das Verbot bestandskräftig.

Die im Jahre 2004 gegründete Gesellschaft "Children's Network International gGmbH" bittet bundesweit sehr eindringlich um Geldspenden für die Hilfe und Unterstützung bedürftiger - insbesondere krebskranker - Kinder und ihrer Familien in der ganzen Welt. Nach dem Ergebnis einer umfassenden Überprüfung der ADD bestehen bei der Behörde erhebliche Zweifel an der zweckentsprechenden Verwendung der Spendengelder. Bisherige Spendeneinnahmen seien in erster Linie für eine Werbeagentur ausgegeben worden. 2007 habe es nach Darstellung der Gesellschaft keine Projektaufwendungen für die beworbenen karitativen Zwecke gegeben. Die tatsächliche Verwendung der Spendengelder stehe somit im Widerspruch zu der in den Spendenaufrufen versicherten effektiven Verwendung der Spenden für konkrete Hilfsprojekte.

Sollten weiterhin Spendenaufrufe (unter anderem mittels Spendenbriefen/-E-Mails) im Namen der "Children's Network International gGmbH" in Rheinland-Pfalz erfolgen, bittet die ADD die Bürger um sofortige Mitteilung.

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