Staatsanwalt spricht von fahrlässiger Tötung

Zweieinhalb Monate nach dem Verkehrsunfall in Oberzerf, bei dem am Rosenmontagabend (15. Februar) ein 52-jähriger Fußgänger ums Leben kam, hat die Staatsanwaltschaft Trier gegen den 49-jährigen Autofahrer Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Das hat die Behörde am Mittwoch bekanntgegeben.

 Ermittler der Saarburger Polizei inspizieren Mitte Februar die Stelle, an der in Oberzerf das Opfer eines Verkehrsunfalls gefunden wurde. Wegen fahrlässiger Tötung hat die Staatsanwaltschaft Trier nun Anklage gegen einen 49-jährigen Autofahrer erhoben.TV-Foto: Archiv/Axel Munsteiner

Ermittler der Saarburger Polizei inspizieren Mitte Februar die Stelle, an der in Oberzerf das Opfer eines Verkehrsunfalls gefunden wurde. Wegen fahrlässiger Tötung hat die Staatsanwaltschaft Trier nun Anklage gegen einen 49-jährigen Autofahrer erhoben.TV-Foto: Archiv/Axel Munsteiner

Oberzerf. (ax) Die schreckliche Entdeckung verursachte vor knapp zweieinhalb Monaten im Zerfer Ortsteil Oberzerf (Kreis Trier-Saarburg) große Erschütterung. Im Vorgarten eines Hauses in der Hauptstraße wurde am Morgen des 16. Februar die Leiche eines 52-jährigen Mannes aus dem Ort gefunden.

Wie sich schnell herausstellte, war der zweifache Familienvater das Opfer eines Verkehrsunfalls geworden, der sich bereits am Vorabend - dem Rosenmontagabend - ereignet hatte (der TV berichtete). Der 52-Jährige war seinerzeit als Fußgänger von einem Auto angefahren und durch die Wucht des Aufpralls über eine 1,50 Meter hohe Hecke in den Vorgarten des Hauses in der Hauptstraße geschleudert worden. Dort blieb er mit schweren Verletzungen stundenlang unentdeckt, bis er schließlich starb.

"Wenn er früher Hilfe von Rettungskräften bekommen hätte, hätte er möglicherweise überlebt", sagte der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer am Mittwoch dem TV.

Die Staatsanwaltschaft Trier hat gestern gegen den 49-jährigen Unfallfahrer - er kommt ebenfalls aus Oberzerf - Anzeige wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Die Strafverfolgungsbehörde geht nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Kriminaldirektion Trier davon aus, dass der Angeschuldigte sich gegen 20.30 Uhr alkoholisiert ans Steuer seines Autos gesetzt und deshalb das Opfer, das am Fahrbahnrand der Oberzerfer Hauptstraße ging, übersehen hatte.

Aussage: Angeklagter ging von Wildunfall aus



Der Angeklagte habe den 52-Jährigen mit der Motorhaube und Frontscheibe seines Fahrzeuges erfasst, so dass dieser über die Hecke in den Vorgarten katapultiert wurde.

Bei den Befragungen zum Geschehen hatte der 49-Jährige von Beginn an ausgesagt, dass er von einem Wildunfall ausgegangen war. Als er nachschauen wollte, habe er jedoch in der Dunkelheit nichts gefunden. Anschließend verließ er die Unfallstelle. Erst als er am nächsten Morgen im Hellen zurückkehrte, machte der 49-Jährige den grausigen Fund.

Laut Trierer Staatsanwaltschaft ist dessen Aussage, dass er einen Wildunfall vermutet habe, auch nach dem Gutachten eines KFZ-Sachverständigen "nicht mit ausreichender Sicherheit" zu widerlegen. Deshalb lautet die Anklage auf "fahrlässige Tötung".

Auf TV-Anfrage weist Brauer darauf hin, dass es rechtlich anders bewertet worden wäre, "wenn der Angeschuldigte nachweislich bemerkt hätte, dass er einen Menschen erwischt hat". Dann hätte sich der 49-Jährige zwingend um Hilfe kümmern müssen, und es wäre dann auch eine Anklage wegen "vorsätzlicher Tötung" zu prüfen gewesen.

Abgesehen von der Anklage wegen "fahrlässiger Tötung", die laut Strafgesetzbuch mit Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet wird, muss sich der 49-Jährige noch wegen anderer Punkte vor dem Amtsgericht Trier verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor.

Ein Termin für die Hauptverhandlung steht nach Mitteilung einer Gerichtssprecherin noch nicht fest.

Der 49-Jährige sitzt derzeit nach Auskunft der Staatsanwaltschaft nicht in Haft.

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