Stadt verzichtet freiwillig auf Geld

SAARBURG. Saarburgs Gastronomie darf sich freuen: In seiner jüngsten Sitzung sprach sich der Stadtrat einstimmig dafür aus, künftig in den Wintermonaten darauf zu verzichten, Gebühren für die Terrassen-Nutzung zu erheben.

Kleiner Lichtblick für die ohnehin gebeutelte Gastronomie: Mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedete der Stadtrat am Donnerstagabend eine Satzungsänderung, nach der die Gebührenordnung für die von den Betrieben genutzten öffentlichen Verkehrsflächen neu geregelt wird. Je nach Frequentierung der Plätze, aufgeteilt in drei Zonen, und nach Monaten mussten die Wirte bislang einen bestimmten Quadratmeter-Preis für die Außengastronomie bezahlen - auch im Winter. So fielen in den Monaten Mai bis September pro Quadratmeter in den jeweiligen Zonen zwischen 1,50 bis 6 Euro Gebühr an. Von November bis März mussten die Wirte die Hälfte bislang die Hälfte der Sätze berappen. "Es geht darum, den Gastronomen zu ermöglichen, auch im Winter in beschränktem Umfang Tische vor die Tür stellen zu können. Das sieht einladender aus und trägt zu einem positiven Stadtbild bei", meinte Jürgen Dixius. Einige Wirte hätten sich in der Vergangenheit darüber beschwert, sofort einen Gebührenbescheid auf den Tisch zu bekommen, sobald sie auch nur einen Stuhl herausgestellt hätten. Künftig wird dies die Wirte im Zeitraum November bis März keine Gebühr mehr kosten. "Uns entgehen dadurch keine großen Einnahmen, wir sparen Verwaltungskosten und Zeit", argumentierte der Stadtbürgermeister. Einstimmig beschloss der Rat zudem, dass Saarburg neben der Gemeinde Tawern als vom Kreis ausgesuchte Pilot-Kommune den Bedarf an Ganztagsbetreuung ermittelt. Ein entsprechendes Gespräch mit dem Jugendamt der Kreisverwaltung habe es in dieser Woche gegeben, informierte Dixius. Hintergrund für die Initiative ist die angestrebte Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes. Gespräche sollen mit allen entsprechenden Trägern in der Stadt geführt werden. Dixius: "Wichtig ist auch ein Informations-Abend mit Eltern von unter dreijährigen Kindern. Sie haben zwar keinen gesetzlichen Anspruch. Wir wollen aber versuchen, eine Ganztagsbetreuung hinzubekommen."

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