Stadt verzichtete auf 580 000 Mark

SAARBURG. Der Landesrechnungshof kritisiert das Geschäftsgebaren der Stadt Saarburg, die auf Einnahmen in Höhe von rund 580 000 Mark verzichtet hat.

Die Kritik des Rechnungshofes, der die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt von 1997 bis 2000 unter die Lupe genommen hat, erstreckt sich auf mehrere gravierende Vorgänge. Gegenüber einer Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft, die ein mehrstöckiges Geschäftshaus gebaut hat, verzichtete die Stadt bei der Ablöse von Stellplätzen auf Einnahmen in Höhe von 176 000 Mark und erstattete der Gesellschaft aus einem Kaufvertrag zudem noch 50 000 Mark, wozu sie gar nicht verpflichtet gewesen wäre. Macht zusammen 226 000 Mark, die der Firma zugute gekommen sind. Zudem überlässt die Stadt der Gesellschaft öffentliche Stellplätze zur gewerblichen Mitbenutzung - und zwar unentgeltlich, was "mit einer ordnungsgemäßen Verwaltung städtischen Vermögens nicht in Einklang steht". In Bezug auf die Verschwendung von 50 000 Mark fährt der Rechnungshof schwere Geschütze auf: Der Schaden sei "auszugleichen", was so viel bedeutet, dass auch eine Haftung der Verantwortlichen in Frage komme oder das Geld zurückgefordert werden müsse. Davon betroffen sein könnte auch Stadtbürgermeister Franz-Josef Blatt. Großzügiger Vertrag

Nächster Fall: Beim Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit einer Grundstücksverwaltungsgesellschaft hat die Stadt auf Einnahmen in Höhe von rund 347 000 Mark verzichtet. Für die Gesellschaft selber war der Vertrag offenbar so günstig, dass sie 547 000 Mark geringere Finanzierungskosten hatte, als wenn sie das bebaute Grundstück gekauft hätte. Zur Vorgeschichte: Zunächst hatte die Stadt das betreffende Grundstück erworben; zur Finanzierung diente wiederum der Verkauf städtischer Mietwohngrundstücke. Dann wurde der Erbbaurechtsvertrag über eine Laufzeit von 50 Jahren abgeschlossen. Die Gesellschaft baute die vorhandenen Gebäude um und verpachtete sie. Die Konditionen des Erbbauvertrages im Einzelnen: Fünf Jahre musste kein Erbbauzins gezahlt werden; von 2003 bis 2007 ein Prozent des Kaufpreises; ab 2008 zwei Prozent. Auch hier macht der Landesrechnungshof unmissverständlich deutlich, dass die vereinbarten Erbbauzinsen mit einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung nicht in Einklang stünden. Hinzu käme der Ausfall von Mieteinnahmen, weil die Stadt Grundstücke mit Miethäusern verkauft habe. Im Übrigen sollte die Stadt wegen ihrer finanziellen Lage die Finger von solchen Geschäften lassen. Stadthalle verpachten

Die Kontrolleure aus Speyer monieren in ihrem Prüfbericht auch in anderem Fällen einen verschwenderischen Umgang mit Steuergeldern: Für Partnerschafts-, Repräsentations- und Verfügungsmittel wurden von 1997 bis 2002 insgesamt 54 600 Mark benötigt - zu viel angesichts der desolaten Haushaltslage, in der sich die Stadt befinde. Auch seien Pachteinnahmen zu niedrig angesetzt worden. Wesentlich zur Verbesserung der städtischen Finanzen könnte eine Verpachtung der Stadthalle beitragen, schreibt der Rechnungshof. Denn das Prunkstück am City-Parkplatz verursache jährliche Kosten von rund 400 000 Mark. Kritisiert wird, dass - zusammengerechnet - eine Arbeitskraft der Stadtverwaltung zu 90 Prozent Arbeiten erledigt, die zum Aufgabenbereich der Kollegen im Warsberghaus gehören, also überhaupt nicht von der Stadtverwaltung zu erledigen wären. Höhere Einnahmen könnten durch die Vermietung von Räumen im Rathaus erzielt werden; die Büroflächen für die Bediensteten seien zu groß. 25 600 Euro könnten jährlich durch die Vermietung erwirtschaftet werden. Stadtbürgermeister Blatt wollte zu dem Prüfbericht keine Stellungnahme abgeben. Es handle sich um ein schwebendes Verfahren; zudem sei ein Teil der genannten Fälle nichtöffentlich zu beraten.

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