Stilllegungssatz wird gesenkt

TRIER-SAARBURG. (red) Der Flächenstilllegungssatz ist von zehn auf fünf Prozent verringert worden. Darauf weist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hin. Der neue Stillegungssatz ist zum Januar in Kraft getreten.

Bei den nun geltenden fünf Prozent müssen alle Antragsflächen berücksichtigt werden, das heißt alle mit Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen, Faserflachs- und -hanf, Öllein und Stilllegung bewirtschafteten Flächen. Von dieser Gesamtsumme muss die Stilllegung fünf Prozent betragen. Wenn für nachwachsende Rohstoffe bereits Anbau- und Abnahmeverträge/Anbauerklärungen für das Erntejahr 2004 mit einem Stillegungssatz von zehn Prozent abgeschlossen wurden, so können diese Vertrags- und Anbauflächen bis zum 31. Mai mit der Änderung des Anbau- und Annahmevertrages/der Anbauerklärung korrigiert werden. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Änderungsvertrag/Erklärung spätestens zum Ende der Antragsfrist (31. März oder 15. Mai) bei der Kreisverwaltung vorliegen muss. Die fünfprozentige Stilllegung wird wie bisher mit der Antragstellung Agrarförderung 2004 bei der Kreisverwaltung beantragt. Weitere Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung Trier-Saarburg unter Telefon 0651/715-435, -320, -438 und -411.

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