Justiz Streit um Lampadener Haushalt: Urteil rechtskräftig

Koblenz/Lampaden · Das Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts vom März 2018 in einem Rechtsstreit zwischen der Ortsgemeinde Lampaden und dem Kreis Trier-Saarburg ist rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat den Antrag der Gemeinde Lampaden auf    Zulassung einer Berufung abgelehnt.

In dem Rechtsstreit ging es um Haushaltsabschlüsse der Ortsgemeinde Lampadenen für die Jahre 2011 und 2012. Eine Mehrheit des Gemeinderats hatte es abgelehnt, diese Abschlüsse abzusegnen und den daran beteiligten Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kell, den damaligen Lampadener Ortsbürgermeister und dessen Beigeordnete zu entlasten (der TV berichtete mehrfach). Begründet wurde dies unter anderem damit, dass die Abschlüsse verspätet vorgelegt worden seien und eine Akteneinsicht verweigert worden sei. Die Kreisverwaltung hatte diese Ratsbeschlüsse mangels ausreichender Gründe als rechtswidrig beanstandet und die Bestätigung der Jahresabschlüsse und die Entlastung angeordnet. Dagegen hatte die Gemeinde vor dem Trierer Verwaltungsgericht geklagt und verloren. Nun hat die nächsthöhere Instanz dieses Urteil bestätigt. Den von der Gemeinde Lampaden vorlegten Gründen für eine Berufung ließen sich „ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils“ nicht entnehmen, heißt es in dem OVG-Beschluss. Die klagende Gemeinde verkenne, „dass die Rechnungs­prüfung nicht für eine allgemeine Rechts- und Zweckmäßigkeits- oder politische Kontrolle gemeindlichen Handelns genutzt werden dürfe“. Das Trierer Gericht habe die Klage gegen die Anordnung des Kreises zu Recht abgewiesen.

Da diese Anordnung nun gerichtlich bestätigt sei, ist nach Auskunft der Kreisverwaltung der Lampadener Rat aufgefordert, die Entlastung zu erteilen.

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